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Lex Titia
römisches Gesetz Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Lex Titia war ein auf den Volkstribun Publius Titius zurückgehendes und am 27. November 43 v. Chr. von der Volksversammlung verabschiedetes römisches Gesetz.[1] Es konstituierte das zwischen den Caesarianern Octavian, Marcus Antonius und Marcus Aemilius Lepidus gebildete Zweite Triumvirat, und legitimierte es für die Dauer von fünf Jahren.[2] Die Machtbefugnisse des Triumvirats waren mit diktatorischen Vollmachten ausgestattet. Mit dem 37 v. Chr. geschlossenen Vertrag von Tarent wurde – ohne Volksbeschluss – der im Vorjahr schon abgelaufene Triumvirat um fünf Jahre verlängert.
Im Gegensatz zum Ersten Triumvirat, das als inoffizielles Zweckbündnis zwischen den drei aufstrebenden Männern Gaius Iulius Caesar, Gnaeus Pompeius Magnus und Marcus Licinius Crassus noch auf keinerlei Rechtsgrundlage beruhte und sich auch am Senat vorbei organisierte, gab die lex Titia dem Zweiten Triumvirat einen offiziellen und rechtlich definierten Rahmen, war lex publica.[3]
Die dreiköpfige Kommission, die sich laut ihrer Bezeichnung nach Caesars Tod als „Dreimännerherrschaft zur Ordnung des Staates“ um die „Konsolidierung der Republik“ (triumviri rei publicae constituendae) im römischen Imperium bemühen wollte, erhielt die weitreichende Befugnis eingeräumt, Gesetze ohne Mitwirkung von Senat oder Volk erlassen beziehungsweise kassieren zu dürfen. Die Triumviri konnten zudem nach Belieben Richter (iudices) benennen und Aufgaben der Staatsverwaltung wahrnehmen. Sie konnten sich lediglich nicht gegenseitig sanktionieren und ihre Entscheidungen mussten kollegial getroffen werden. Derartige Freiräume legen nahe, dass das Volkstribunat selbst erkannt hatte, dass zur Überwindung des bestehenden Staatsnotstandes die politischen Kräfte auf das Triumvirat zu bündeln waren, dem Volk als Souverän die Entmachtung bevorstand.
Tatsächlich beflügelte das Gesetz einen zwar zunächst unvorhergesehenen, dann aber tiefgreifenden gesellschaftspolitischen Prozess. Aus der durch die Wirren des Bürgerkrieges ausgehöhlten Republik ging unmittelbar das monarchisch geprägte Kaisertum hervor. Die lex Titia stand damit am Beginn des Zeitalter des Prinzipats.[4]
Auch der durch das Gesetz gestellte Auftrag wurde erfüllt, denn der Bürgerkrieg konnte beendet werden. 30 v. Chr. hatte Octavian seine Widersacher Antonius und Kleopatra besiegt, und er vermochte in den beiden Folgejahren schrittweise die Ordnung des Staates formal wiederherzustellen. 27 v. Chr. gab er seine Vollmachten an Senat und Volk von Rom zurück (restitutio rei publicae), erhielt aber sogleich neue, auf ihn zugeschnittene umfassende Befugnisse. Fortan regierte er unter dem vom Senat neu geschaffenen Ehrennamen Augustus.
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Literatur
- Jochen Bleicken: Augustus: Eine Biographie. Alexander Fest Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-8286-0027-1, S. 218 ff.
Anmerkungen
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