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Lex vicesima hereditatium
Römisches Steuergesetz Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die lex vicesima hereditatium (bei Max Kaser und an ihn angeschlossen als lex Iulia vicesimaria beschrieben) war eine 6 n. Chr. von Augustus gesetzlich erhobene Erbschaftssteuer in Höhe von fünf Prozent auf einen Erbschaftsanfall. Von der Steuer waren nur nahe Familienangehörige ausgenommen.[1] In einem zweiten Punkt behandelte das Gesetz Förmlichkeiten zur Testamentseröffnung. Selbige stand unter prätorischer Aufsicht. Regeln zur Testamentsvollstreckung wurden trotz würdigender Kenntnis der hellenistischen Vorbilder hingegen nicht aufgestellt.[2]
Die Vorschriften der lex sind im Gnomon des Idios Logos aufgenommen, was bezeugt, dass sie in der Provinz Aegyptus eingeführt worden sind. Unterschiedslos galten sie dort für Bürger und gleichermaßen für Peregrine.[3]
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Literatur
- Ulrike Babusiaux: Römische Rechtsschichten. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, S. 114–192, hier S. 131, Rnr. 53.
- Biondo Biondi: Istituzioni di diritto romano. 2. Auflage. Giuffre, Mailand 1952, S. 601 ff. (607 ff.).
- Francesca Scotti: Il testamento nel diritto romano. Studi esegetici. Aracne, Rom 2012, S. 404–409 (Digitalisat).
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