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Liste der Baudenkmäler in Hadern

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Liste der Baudenkmäler in Hadern
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler im Münchner Stadtteil Hadern im gleichnamigen Stadtbezirk 20 aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung und ein Fotoalbum mit ausgewählten Bildern. Diese Liste ist Teil der Liste der Baudenkmäler in München. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

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Heiglhofstraße mit St. Peter
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Ensembles

  • Großhadern. Das Dorf wurde im Jahre 1065 erstmals urkundlich erwähnt. Die Barockkirche St. Peter bildet zusammen mit einer fast geschlossenen Gruppe giebelständiger Bauernhäuser des 19. Jahrhunderts ein malerisches Bild, das zu den einprägsameren innerhalb des Münchener Burgfriedens gerechnet werden kann. (E-1-62-000-21)

Einzelbauwerke

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Abgegangene Baudenkmäler

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Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur

  • Heinrich Habel, Helga Himen: München. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern - Regierungsbezirke. 3. verbesserte und erweiterte Auflage. Band I.1. R. Oldenbourg Verlag, München 1991, ISBN 3-486-52399-6.
  • Dennis A. Chevalley, Timm Weski: Landeshauptstadt München. Südwest. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern - Kreisfreie Städte und Landkreise. Band I.2/2, 2 Halbbände. Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-584-5.
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Einzelnachweise

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