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Liste der Baudenkmäler in Hilpoltstein

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Liste der Baudenkmäler in Hilpoltstein
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der mittelfränkischen Stadt Hilpoltstein zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

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Ensembles

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Ensemble Altstadt Hilpoltstein mit Burg

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Das Ensemble schließt den historischen, zum größeren Teil noch von den Befestigungsmauern umgebenen Bereich von Burg und Stadt Hilpoltstein ein. Die am Rande des Rödenbachtals gelegene Stadt verdankt ihre Entstehung der wohl zu Anfang des 12. Jahrhunderts von den Grafen von Abenberg auf einem Rotsandsteinfelsen gegründeten Burg. Sie gelangte nach dem Aussterben der Abenberger, um 1230, an die Herren von Stein, die 1385 ausstarben; ihr Leitname Hilpolt ging auf die im 12./13. Jahrhundert unterhalb der Burg an der Durchgangsstraße und südöstlich der Rödenbachbrücke entstandenen Siedlung über, die 1345 erstmals als Stadt genannt wurde. Von der Burg beherrscht und überragt, lässt der etwa dreieckige Grundriss der Stadt weitgehend planmäßige Züge erkennen. Der eigentliche kleine Marktplatz mit dem freistehenden, 1544 zuerst genannten Rathaus am Fuße des Aufgangs zur Burg bildet dabei den Angelpunkt für die vier wichtigsten Straßenachsen. Die Kirchenstraße bildet mit ihrem nordöstlichen Zweig (Maria-Dorothea-Straße) den alten Aufgang zur Burg, in ihrer westlichen Verlängerung (Zwingerstraße, bis Nr. 2) macht sie die alte, bis 1860 durch das Untere Tor geschlossene Eingangssituation in die Stadt noch anschaulich. Marktstraße (Unterer Markt) und Christoph-Sturm-Straße (Oberer Markt), die südwärts ausstrahlen und parallel zur südlichen Stadtmauer durch die Siegertstraße verbunden sind, erschließen das wichtigste bürgerliche Viertel der Stadt; die Sturmstraße, im Süden zweimal abgewinkelt, bis 1887 durch das Heidecker Tor abgeschlossen, folgt gleichzeitig dem Zug der alten Durchgangsstraße. Die Johann-Friedrich-Straße (Spitalgasse) erschließt das nördliche, ackerbürgerlich geprägte Stadtviertel, in welchem das monumentale spätgotische Jahrsdorfer Haus, ein Adelssitz, und der Finanzamts-Bau von 1903 eigene Akzente setzen.
Gleichfalls am Fuß des Burgbergs befand sich wohl schon in mittelalterlicher Zeit die Pfarrkirche, von 1372 bis zur Reformation mit einem Chorstift verbunden, dessen Bauten 1619 dem Neubau der pfalzneuburgischen Residenz weichen mussten. Die Stadt war nach 1385 bayerisch und 1505 der Jungen Pfalz zugeschlagen worden; nach dem Tode des Pfalzgrafen Ottheinrich, 1604, wurde sie zum Witwensitz der Pfalzgräfin Maria Dorothea ausersehen und stand bis zu deren Tod 1639 im Rang einer Residenzstadt. Nachdem die Burg den Ansprüchen des kleinen Hofstaats nicht genügen konnte, entstand die Residenz mit dem Festsaaltrakt 1619 gegenüber dem Rathaus und seitlich der Kirche. Mit der Giebelfront der Residenz und ein Jahrhundert später mit der barockisierten Pfarrkirche, ihrer Schauwand und ihrer Terrasse, erhielt der alte Mittelpunkt der Stadt eine gesteigerte städtebauliche Bedeutung, die bürgerliche, herrschaftliche und kirchliche Selbstdarstellung anschaulich werden lässt. In der Bebauung, die in der Regel durch zweigeschossige, ziegelgedeckte Giebelhäuser geprägt ist, heben sich außerdem der ehemalige Kornkasten (Landratsamt) am Burgberg, die Bauten des 17./18. Jahrhunderts in der Vorburg (Krankenhaus) und das spätgotische Jahrsdorferhaus besonders ab.
Von der Stadtbefestigung, die innerhalb des Stadtbildes z. T. mitwirkt, sich nach außen vor allem von Nordwesten her eindrucksvoll darstellt, haben sich der Zug der Nordwestseite, die Verbindungsmauer aus der Nordspitze (hier moderne Durchfahrt) bis zur Burg, der Zug der Südseite und kleine Reste der Südostseite erhalten. Die Anlage ist spätmittelalterlich und wurde 1544 erneuert; von den vier Türmen steht nur der Töttlesturm im Südwesten, von den zwei Toren keines mehr aufrecht.

Aktennummer: E-5-76-127-1

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Stadtbefestigung

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Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Hilpoltstein

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Altenhofen

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Bischofsholz

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Eibach

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Federhof

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Fuchsmühle

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Grauwinkl

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Hagenbuch

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Häusern

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Heuberg

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Hofstetten

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Jahrsdorf

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Karm

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Knabenmühle

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Lay

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Lösmühle

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Marquardsholz

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Meckenhausen

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Mindorf

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Minettenheim

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Mörlach

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Oberrödel

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Patersholz

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Pierheim

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Riedersdorf

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Rothenmühle

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Schweizermühle

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Seitzenmühle

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Sindersdorf

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Solar

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Stephansmühle

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Weiherhaus

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Weihersmühle

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Weinsfeld

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Zell

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Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang – also z. B. als Teil eines Baudenkmals – weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

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Abgegangene Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur

Commons: Baudenkmäler in Hilpoltstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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