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Liste der Baudenkmäler in Nymphenburg

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler im Münchner Stadtteil Nymphenburg im Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung und ein Fotoalbum mit ausgewählten Bildern. Diese Liste ist Teil der Liste der Baudenkmäler in München. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

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Ensembles

  • Schloss Nymphenburg, das stadtnahe Gartenschloss der bayerischen Kurfürsten des 18. Jahrhunderts, bildet, über die unmittelbar zur Schlossanlage gehörigen Teile mit dem Schlosspark und seinen Parkbauten hinaus ein Ensemble, indem es Stadtlandschaft ordnet und bestimmt. Mittel hierzu ist eine geläufige Form barocker Stadtbaukunst, in der Straße und Gewässer gleichwertig eingesetzt sind: Das von Westen, von der Würm durch den Nymphenburger Kanal herangeführte Wasser wird nach Osten weitergeführt, wobei ein zweiter Kanal, der Biedersteiner, gegen Norden abgezweigt wird. Diesem entspricht gegen Südosten die Straßenverbindung zur Stadt, die allerdings in ihrer durchgehenden Form aufgegeben wurde. Mit diesem beliebten Grundmuster der Patte d’oie sollte eine Neustadt, die Karlstadt (nach Kurfürst Karl Albrecht) strukturiert werden. Der Ausbau begann am Alleekanal, wo er sich bis zur Gegenwart dank strenger Bauvorschriften an die Ausgangskonzeption hält. Das Grundrissmuster wird noch durch weitere Straßenstrahlen ergänzt. Hierzu gehört die Maria-Ward-Straße, an deren Anfang sich das Institut der Englischen Fräulein bewusst dem Schlossensemble einfügt. Auch die Anlage des Botanischen Gartens im Anschluss an die Orangerie schreibt das Ensemble sinnvoll fort; gegenüber, im Süden, ordnet sich ihm eine Biedermeierbebauung ein. (E-1-62-000-43)
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Einzeldenkmäler

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Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang – also z. B. als Teil eines Baudenkmals – weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

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Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur

  • Heinrich Habel, Helga Hiemen: München. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern – Regierungsbezirke. 3. verbesserte und erweiterte Auflage. Band I.1. R. Oldenbourg Verlag, München 1991, ISBN 3-486-52399-6.

Einzelnachweise

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