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Liste der Baudenkmäler in Zusmarshausen
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in dem schwäbischen Markt Zusmarshausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

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Ensembles
Zusammenfassung
Kontext
Ensemble Ortskern Zusmarshausen
Das Ensemble umfasst den nord-südwärts gerichteten, leicht ansteigenden Straßenzug des Markt- und Schlossplatzes als den historischen Kernbereich des Marktortes. Zusmarshausen ging wahrscheinlich aus einer karolingischen Siedlung hervor und entwickelte sich unter der Herrschaft des Hochstifts Augsburg zu einem Ort mit Marktgerechtigkeit. Der historische Ort des Marktverkehrs ist der breite Straßenzug zwischen den Einmündungen der Ulmer und der Augsburger Straße. Er wird auf der Ostseite durch eine geschlossene Reihe bürgerlicher Giebel- und Walmdachhäuser eingefasst, in die sich auch das kleine Rathaus einfügt, das sich durch einen Treppengiebel und einen Dachreiter auszeichnet; die Bauten sind verputzt und entstammen überwiegend dem 18./19. Jahrhundert. Auf der Westseite ist die von dem Augsburger Architekten Michael Kurz zwischen 1939 und 1944 errichtete Pfarrkirche der beherrschende Bau; sie liegt erhöht über den Stützmauern des ehemaligen Kirchhofes, hat den mittelalterlichen Turm ihres Vorgängerbaus bewahrt und ist von einer barocken Kapelle, einem Torturm und dem nördlich unterhalb liegenden stattlichen ehemaligen Pfarrhof umgeben. Am Übergang zwischen Markt- und Schlossplatz bestimmt der breitgelagerte, sehr stattliche barocke Postgasthof mit seinen Walmdächern das Straßenbild; er dokumentiert die Bedeutung des Ortes als Poststation an der Straße von Augsburg nach Ulm seit dem 17. Jahrhundert, Herrschafts- und Amtsgebäude bestimmen dagegen den Charakter des Schlossplatzes. Das freistehende Schloss, am Südende, wurde 1505 vom Augsburger Bischof Heinrich IV. von Lichtenau als hochstiftisches Pflegamt gebaut und diente nach der Säkularisation als Landrichter-, dann als Bezirksamt; die weiteren, meist im Gegensatz zu den Bürgerhäusern des Marktplatzes freistehenden und von Gärten umgebenden Bauten, sind meist im 19. Jahrhundert entstanden. Aktennummer: E-7-72-223-1.
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Baudenkmäler nach Ortsteilen
Zusammenfassung
Kontext
Zusmarshausen
Friedensdorf
Gabelbach
Gabelbachergreut
Kleinried
Steinekirch
Streitheim
Vallried
Weilerhof
Wörleschwang
Wolfsberg
Wollbach
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Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang – also z. B. als Teil eines Baudenkmals – weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Siehe auch
Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur
- Bernd-Peter Schaul: Schwaben. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VII). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52398-8, S. 143–144.
Weblinks
Commons: Baudenkmäler in Zusmarshausen – Sammlung von Bildern
- Denkmalliste für Zusmarshausen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.
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