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Liste der Ministerpräsidenten Polens
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Dies ist eine Liste der Ministerpräsidenten von Polen.
Ministerpräsidenten des Regentschaftskönigreichs Polen (5. November 1916 – 1918)
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Ministerpräsidenten der 2. Republik Polen (1918–1939)
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Ministerpräsidenten der Polnischen Exilregierung (1939–1990)
Ministerpräsidenten der Volksrepublik Polen (1944–1989)
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Ministerpräsidenten der 3. Republik Polen (seit 1989)
Zusammenfassung
Kontext
Der Ministerpräsident Polens (Prezes Rady Ministrów) steht nach der aktuellen Verfassung (1997) an der Spitze des Ministerrats. Er leitet und koordiniert die Arbeit des Ministerrats.
Die Umbenennung der „Volksrepublik Polen“ in „Republik Polen“ wurde im Januar 1990 wirksam. Der politische Führungsanspruch der Kommunistischen Partei wurde allerdings bereits 1989 aus der Verfassung entfernt.
Der Ministerpräsident wird vom Staatspräsidenten nominiert, vom Sejm gewählt und wiederum vom Staatspräsidenten ernannt. Seine reguläre Amtszeit von vier Jahren kann durch ein Misstrauensvotum des Sejm beendet werden.
Mehrere stellvertretende Ministerpräsidenten stehen ihm zur Seite.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Regierungsbildung sind in den Artikeln 154 und 155 der Verfassung geregelt.
„Artikel 154
- Der Präsident der Republik Polen bestimmt den Vorsitzenden des Ministerrates, der die Mitglieder des Ministerrates vorschlägt. Der Präsident der Republik Polen beruft den Vorsitzenden des Ministerrates zusammen mit übrigen Mitgliedern des Ministerrates innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Sitzung des Sejm oder nach der Annahme des Rücktritts des vorigen Ministerrates und nimmt den Mitgliedern des neuberufenen Ministerrates den Eid ab.
- Innerhalb von 14 Tagen nach der Berufung durch den Präsidenten der Republik Polen stellt der Vorsitzende des Ministerrates dem Sejm das Arbeitsprogramm des Ministerrates vor und beantragt, ihm das Vertrauen auszusprechen. Das Vertrauen wird vom Sejm mit absoluter Stimmenmehrheit in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Abgeordnetenzahl ausgesprochen.
- Wird der Ministerrat nicht gemäß dem im Abs. 1 festgestellten Verfahren berufen oder erhält er nicht gemäß Abs. 2 das Vertrauen ausgesprochen, wählt der Sejm innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der im Abs. 1 oder in Abs. 2 bestimmten Fristen den Vorsitzenden des Ministerrates und die von ihm vorgeschlagenen Mitglieder des Ministerrates mit absoluter Stimmenmehrheit in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Abgeordnetenzahl. Der Präsident der Republik beruft den auf diese Weise gewählten Ministerrat und nimmt dessen Mitgliedern den Eid ab.“
„Artikel 155
- Wird der Ministerrat nicht gemäß dem in Art. 154 Abs. 3 bestimmten Verfahren berufen, beruft der Präsident der Republik innerhalb von 14 Tagen den Vorsitzenden des Ministerrates und auf dessen Vorschlag die übrigen Mitglieder des Ministerrates und nimmt ihnen den Eid ab. Innerhalb von 14 Tagen nach der Berufung des Ministerrates vom Präsidenten der Republik spricht ihm der Sejm das Vertrauen mit der Mehrheit der Stimmen in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Abgeordnetenzahl aus.
- Wird dem Ministerrat das Vertrauen nicht gemäß Abs. 1 ausgesprochen, verkürzt der Präsident der Republik die Amtszeit des Sejm und ordnet Wahlen an.“
Gestrichelte Linie trennt die Legislaturperiode
- Jastimmen
- Neinstimmen
- Enthaltungen
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Siehe auch
Commons: Polish prime ministers – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
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