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Naidaijin

traditionelles Amt am japanischen Kaiserhof Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der Naidaijin (jap. 内大臣, historische Kun-Lesung Uchi no Oomaetsugimi oder Uchi no Otodo, dt. Minister oder Kanzler des Inneren) war ein nach dem Ritsuryō-System im 8. Jahrhundert geschaffenes Amt am kaiserlichen Hof Japans. Er war Sadaijin und Udaijin, den Ministern zur Linken und Rechten, untergeordnet. Der Einfluss des Naidaijin nahm im Laufe der Heian-Zeit mit der des gesamten Daijōkan ab, bis der Titel schließlich nur noch rein zeremonieller Natur war. Mit der Meiji-Restauration 1868 wurde das Amt zunächst abgeschafft.

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Naidaijin in der Moderne

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Der erste Naidaijin der Moderne, Sanjō Sanetomi

In der Meiji-Zeit reaktivierte der Kaiser die Institutionen des Daijōkan, um eine zentralisierte Verwaltung nach modernem Vorbild aufzubauen. 1869 schuf er eine Regierung mit Udaijin und Sadaijin. Die Einrichtung des modernen Kabinetts schaffte zwar 1885 die Dajōkan-Regierung samt Udaijin und Sadaijin ab, das Amt des Naidaijin wurde jedoch wieder eingerichtet und wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg abgeschafft; der Naidaijin stand als direkter Berater des Kaisers außerhalb des Kabinetts. Da er für die Aufbewahrung des kaiserlichen Siegels und die Verkündung kaiserlicher Edikte verantwortlich war, wird der Titel seit dieser Zeit im Deutschen (in Anlehnung an vergleichbare Titel in Europa) mit Lordsiegelbewahrer wiedergegeben. Er war auch für die Organisation kaiserlicher Audienzen und die Annahme von Petitionen zuständig.

Japanische Lordsiegelbewahrer

Weitere Informationen Name, Amtszeit ...
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