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Norbert Roters

NSDAP-Mitglied Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Norbert Roters (* 15. September 1911 in Gescher; † 1976 in Bergkamen) war ein deutscher Parteifunktionär (NSDAP).

Leben

Zusammenfassung
Kontext

Norbert Roters wurde als Sohn des Kaufmanns Josef Roters geboren und absolvierte nach dem Besuch des Gymnasiums bzw. der Handelsschule in seinem Heimatort von 1926 bis 1928 eine Ausbildung zum Kaufmann. Im Anschluss setzte er seine Ausbildung bis April 1933 in Beckum fort, um dann als Angestellter in verschiedenen Städten tätig zu werden. Roters engagierte sich politisch und trat zum 1. Dezember 1931 in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 817.904).[1] Mitte Juli 1934 wurde er hauptamtlicher Kreisgeschäftsführer der NSDAP in Lippstadt und übte dieses Amt bis zum 10. Mai 1936 als, als er in gleicher Funktion nach Helweg ging. Dort blieb er bis 1928, als er für längere Zeit zur Dienstleistung bei der NSDAP-Reichsleitung abgeordnet wurde.

Roters wurde zur Wehrmacht einberufen und war vom 9. Februar 1941 bis zum Jahresende 1941 Soldat. Wegen eines Magenleidens wurde er entlassen. Im Kreis Wittgenstein wurde er zunächst vertretungsweise und im November 1942 offiziell zum Kreisleiter ernannt. Er war verantwortlich für die Deportation von 132 Sinti aus dem Kreis Wittgenstein nach Auschwitz am 9. März 1943[2] und wurde deswegen später verurteilt. Im Kreis Arnsberg übernahm er vom 1. Mai 1943 bis zum 31. Dezember 1943 die Kreisleitung. Im Oktober erkrankte er und wurde vertreten. Zum Jahresbeginn 1944 wechselte er als Kreisleiter nach Lünen, wo er bis zum Kriegsende im Amt blieb.

Nachkriegsjahre

Vom 4. April 1945 bis zum 1. Dezember 1945 wurde er interniert und war anschließend bis zum 12. Juni 1948 in Kriegsgefangenschaft. Er stand unter Anklage und wurde am 5. März 1949 vom Landgericht Siegen wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (Beteiligung an der Deportation von 132 „Zigeunern“ aus dem Kreis Wittgenstein nach Auschwitz am 9. März 1943) zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Seine Revision gegen dieses Urteil wurde am 21. März 1950 durch den 1. Strafsenat des Obersten Gerichtshofes für die Britische Zone in Köln verworfen. Im Strafgefängnis Bochum trat er am 17. November 1950 zur Verbüßung der Strafe an und wurde am 25. September 1951 auf Bewährung entlassen. Seinen Lebensunterhalt verdiente er als Montagearbeiter und später als Reisevertreter bzw. Kaufmann.

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Literatur

  • Wolfgang Stellbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen: Reihe C, Quellen und Forschung; Band 48, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 269 (Digitalisat)

Einzelnachweise

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