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Oberlandesgericht Graz
Gericht in Graz, Österreich Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Oberlandesgericht Graz (Abkürzung: OLG Graz) ist ein Gericht in Graz.

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Zuständigkeit
Seine räumliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die Länder Steiermark und Kärnten.
Oberlandesgerichte sind die Rechtsmittelgerichte der Landesgerichte in seinem Zuständigkeitsbereich. Namentlich sind dies die folgenden vier Landesgerichte:
- Landesgericht für Strafsachen Graz sowie Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz für die südliche Steiermark[1][2]
- Landesgericht Klagenfurt für Kärnten
- Landesgericht Leoben für die nördliche Steiermark
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Geschichte
1850 wurden in Österreich die Appellationsgerichte aufgehoben und Oberlandesgerichte gebildet. In Graz entstand so aus dem Appellationsgericht Graz das Oberlandesgericht Graz mit Zuständigkeit für das Kronland Steiermark.[3] Am 20. Juli 1854 wurde das Oberlandesgericht Klagenfurt aufgehoben. Sein Sprengel (Kronländer Kärnten und Krain) wurden dem Oberlandesgericht Graz zugeschlagen.[4]
Präsidenten
Der Präsident des OLG ist Leiter der Justizverwaltung sämtlicher Gerichte seines Sprengels.
- Der derzeitige Präsident ist Michael Schwanda (seit 2021).[5]
- Präsident von 2011 bis 2021 war Manfred Scaria.[6][7]
- Präsident von 1920 bis 1926 war Richard Bratusch.
- Franz Glas war seit 1910 am OLG Graz tätig und später dessen Präsident.
- In der Zeit des Nationalsozialismus war Fritz Meldt zwischen 1938 und 1945 Oberlandesgerichtspräsident.[8]
Literatur
- Oberlandesgericht Graz – Zuständigkeit. BMJ, abgerufen am 26. März 2014.
Belege
Weblinks
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