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Oberstes Nationales Tribunal Polens
Polnischer Oberster Gerichtshof für Kriegsverbrechen 1946-1948 Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Oberste Nationale Tribunal Polens (polnisch: Najwyższy Trybunał Narodowy, NTN) war ein Kriegsverbrechertribunal, das von 1946 bis 1948 bestand. Es sollte über die Hauptverantwortlichen für vom Dritten Reich auf polnischem Gebiet begangene Verbrechen Recht sprechen. Vor ihm wurden sieben Verfahren mit insgesamt 49 Angeklagten durchgeführt.

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Gründung
Mit Dekret vom 22. Januar 1946 wurde das Gericht ins Leben gerufen. Urteile des NTN waren hierarchisch dem des Obersten Gerichtshofes gleichgestellt und konnten nicht angefochten werden, wobei das Begnadigungsrecht des polnischen Präsidenten auch für diese Urteile galt.
Das NTN erhielt zwei Aufgaben:
- Aburteilung von nach Polen ausgelieferten Kriegsverbrechern
- Aburteilung der Verantwortlichen der „September-Katastrophe“ (zielte auf als antikommunistisch geltende Personen, die angeblich die polnische Niederlage im September 1939 mitverursacht hatten; das NTN führte dann aber keinen einzigen Prozess zu diesem Komplex.)[1]
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Prozesse
Zusammenfassung
Kontext
Im Gegensatz zu den zahlreichen politischen Verfahren unter der kommunistischen Vorherrschaft wurden die Verfahren nach herkömmlichen legalen und moralischen Standards vergleichbar mit westlichen Verfahren dieser Periode durchgeführt und setzten die Verfolgung von Kriegsverbrechen um, wie sie in der Moskauer Deklaration beschlossen worden waren.[2] Es zeigte sich schnell, dass das Gericht mit der Vielzahl an Strafverfahren überfordert wäre. Deshalb wurde der erste Staatsanwalt am NTN per Dekret vom 17. Oktober 1946 ermächtigt, Verfahren an Bezirksstaatsanwälte abzugeben. Das NTN führte deshalb nur sieben Prozesse gegen Hauptkriegsverbrecher.[1] Alle anderen Verfahren wurden Bezirksgerichten zugewiesen. Das Gericht bestand aus 3 Richtern und jeweils 4 Geschworenen und verhandelte an unterschiedlichen Orten:
Das Gericht fällte im Prozess gegen Arthur Greiser noch vor dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher das erste Urteil wegen Genozid und Verbrechen gegen den Frieden, blieb aber bei der Entwicklung des Völkerstrafrechts wenig beachtet.[3]
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Literatur
- Mark A. Drumbl: Germans are the Lords and Poles are the Servants. The Trial of Arthur Greiser in Poland, 1946. In: Kevin Jon Heller, Gerry J. Simpson (Hrsg.): The Hidden Histories of War Crimes Trials. Oxford University Press 2013, ISBN 978-0-19-967114-4, S. 411–429.
- Patrycja Grzebyk: The Role of the Polish Supreme National Tribunal in the Developement of Principles of International Criminal Law. In: Historical Origins of International criminal Law. Hrsg.: Morten Bergsmo, Cheah Wui Ling und Li Ping, Torkel Opsahl Publisher, Brüssel 2014, ISBN 978-82-93081-13-5.
- Andrzej Rzepliński: Prosecution of Nazi Crimes in Poland in 1939-2004. (PDF) Vortrag März 2004.
Einzelnachweise
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