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Paralleljustiz
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Als Paralleljustiz wird eine Form der Konfliktlösung und Beilegung von Streitigkeiten oder Straftaten, die rechtlich relevante Tatbestände darstellen, bezeichnet, die außerhalb der staatlichen Rechtsordnung stattfindet.[1]
Definition
Paralleljustiz ist von rechtlich und gesellschaftlich akzeptierten Formen der (außergerichtlichen) Streitbeilegungen (Mediation, Schlichtung usw.) abgegrenzt. In der Paralleljustiz übernehmen private Organisationen Funktionen der staatlichen Rechtsordnung, obwohl sie dazu im Rahmen der staatlichen Rechtsordnung kein Mandat haben.
Auswirkungen
Durch eine Paralleljustiz kann der staatliche Auftrag des Schutzes Schwächerer sowie die Einhaltung der Grundrechte der Bürger nicht aufrechterhalten werden. Dies gefährdet den Rechtsfrieden im Rahmen einer staatlichen Ordnung und verletzt meist rechtsstaatliche Verhältnisse.[2]
Paralleljustiz in Deutschland
In Deutschland gibt es Fälle von Paralleljustiz in Form islamischer Friedensrichter im Bereich der Clan-Kriminalität.[3][4][5][6]
Siehe auch
Weblinks
- Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im September 2024. Suche in Webarchiven) (Im Jahr 2014 publizierte Studie des BMJV)
- Paralleljustiz (Im Jahr 2015 veröffentlichte Studie zur Paralleljustiz im Auftrag des Landes Berlin, von Mathias Rohe und Mahmoud Jaraba)
Einzelnachweise
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