Top-Fragen
Zeitleiste
Chat
Kontext
Pensionsplan
Regelung über die Leistungserbringung eines Pensionsfonds Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Remove ads
Ein Pensionsplan ist die zwischen Unternehmen und Kunden vereinbarte Regelung über die Leistungserbringung eines Pensionsfonds.
Hintergrund
Zusammenfassung
Kontext
In einem Pensionsplan werden die mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bei Rentenversicherungen vergleichbaren Bedingungen zur planmäßigen Leistungserbringung im Versorgungsfall geregelt. Sie sind Bestandteil des Pensionsfondsvertrages, der bei entsprechender Nutzung des Durchführungsweg im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge zwischen dem Pensionsfonds und dem Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern geschlossen wird. Dabei geht ein Pensionsplan über die Regelungen der AVB hinaus, da auch die Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, Ausscheideordnung, Kostensätze etc.) erfasst und festgelegt werden.
Ein Pensionsplan enthält insbesondere Regelungen und Konkretisierungen zur
- Definition und Bestimmung der Versorgungsleistung in Abhängigkeit von der jeweiligen Zusageart,
- Finanzierung der Versorgungsleitung und die notwendigen Verwaltungsmaßnahmen,
- Überschussbeteiligung sowie
- Kapitalanlage
2002 wurde Pensionsfonds in Deutschland im Zuge einer Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eingeführt, in diesem Zusammenhang umfasste § 112 Abs. 1 S. 2 und 3 VAG aF eine detaillierte Definition der Arten von Pensionsplänen. Bei der Überarbeitung des VAGs im Zuge der Umsetzung von Solvency II wurden die Vorgaben in eine generellere Form überführt, die sich nun in § 237 Abs. 1 S. 3 VAG findet.
Typischerweise variieren Pensionspläne je Arbeitgeber, da individuelle betriebliche Zusagen getroffen werden. Teilweise werden innerhalb eines Arbeitgebers verschiedene Pensionspläne angeboten bzw. existieren aufgrund zu verschiedenen Zeitpunkten und daher mit u. a. unterschiedlichen Rechnungsgrundlagen angebotene Pensionspläne.
Der Pensionsplan ist das maßgebliche Regelungswerk für die Rechtsverhältnisse einerseits zwischen Pensionsfonds und Arbeitgeber sowie andererseits zwischen Pensionsfonds und versorgungsberechtigten Bezugspersonen (insb. aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des Arbeitgebers, Hinterbliebene). Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird über einen separaten Pensionsfondsvertrag geregelt, der u. a. die Basis für die Erteilung der Pensionsfondszusage umfasst und diesbezügliche gegenseitigen Rechte und Pflichten im Verhältnis Arbeitgeber und Pensionsfonds regelt.
Remove ads
Literatur
- Gunne W. Bähr (Hrsg.): Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts. § 40 Pensionsfonds Rn. 12, 13. ISBN 978-3-40674082-4.
- Pensionsplan bei https://www.versicherungsmagazin.de/
Wikiwand - on
Seamless Wikipedia browsing. On steroids.
Remove ads