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Volksentscheid über die Einführung des Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion 2009
Begehren und Entscheid zur Änderung des Berliner Schulgesetzes Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Volksentscheid über die Einführung des Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion (nach den Initiatoren meist kurz: Pro Reli) fand am 26. April 2009 in Berlin statt. Er wurde durch ein gleichnamiges Volksbegehrens ausgelöst, mit der das Berliner Schulgesetz geändert werden sollte, um den rein freiwilligen Religionsunterricht in einen Wahlpflichtfach zum Ethikunterricht umzuwandeln.
Der Volksentscheid war nach der Verfassungsreform von 2006, mit der die Volksgesetzgebung in Berlin vereinfacht wurde, der zweite, der durch ein Volksbegehren ausgelöst wurde. Er war zugleich der erste, bei dem unmittelbar über die Änderung eines Gesetzes abgestimmt wurde. Das Volksbegehren ist zudem bislang (Stand: 2025) das einzige, das im Volksentscheid von einer Mehrheit der Abstimmenden abgelehnt wurde.
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Hintergrund
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Ende 2004 machte Schulsenator Klaus Böger (SPD) einen Vorschlag zur Reform des bisherigen Lebenskunde-Unterrichts. Er schlug vor, ein Fach „Ethik/Philosophie“ oder „Lebensgestaltung, Ethik, Religion“ einzuführen, mit der Möglichkeit sich davon zugunsten eines Religions- und Weltanschauungsunterricht abzumelden.[2]
Die Debatte wurde angefacht durch den „Ehrenmord“ an Hatun Sürücü im Februar 2005, der der Forderung nach Einführung einer für alle Schüler verpflichtenden Werteerziehung zusätzlich Nachdruck verlieh. Am 23. März 2006 nahm das Abgeordnetenhaus von Berlin in zweiter Lesung mit 85 gegen 41 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus SPD und der Linkspartei.PDS an, mit dem schrittweise das Fach Ethik für die Klassenstufen 7 bis 10 ohne eine Abmeldemöglichkeit als ordentliches Lehrfach für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt wurde.[3] Die Einführung begann mit dem Schuljahr 2006/2007 in den 7. Klassen und wurde in den folgenden Jahren schrittweise auf die nächsthöhere Klassenstufe bis zuletzt zur 10. Klasse erweitert. In den Schulen war weiterhin der Besuch des Religionsunterrichts möglich, jedoch nur noch auf freiwilliger Basis und zusätzlich zum regulären Unterricht.
Zwei Verfassungsbeschwerden einer Beschwerdeführerin aus Berlin gegen das neue Pflichtfach Ethik wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.[4][5]
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Der Weg zum Volksentscheid
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Antrag auf ein Volksbegehren
Eine Verfassungsreform im Jahr 2006 führte zu einer Senkung der Hürden für die Volksgesetzgebung in Berlin. Im März 2007 wurde dann der Verein Pro Reli e. V. mit dem Ziel gegründet, mittels eines Volksbegehrens eine Änderung des Berliner Schulgesetzes zu erwirken, sodass Schülerinnen und Schülern ein Besuch des Religionsunterricht anstatt des Ethikunterrichts möglich sein würde. Den Vorsitz des Vereins führte das CDU-Mitglied Christoph Lehmann.[6] Mit der Organisation der Öffentlichkeitsarbeit wurde der ehemalige Landesgeschäftsführer und Sprecher der Berliner CDU Matthias Wambach betraut.
Im November 2007 konnte Pro Reli e. V. mehr als 37.000 Unterstützungsbekundungen bei der Senatsverwaltung für Inneres einreichen, von den 34.472 für gültig befunden wurden. Das in Berlin geforderte Unterschriftenquorum für einen Antrag auf ein Volksbegehren von 20.000 gültigen Unterschriften wurden damit überschritten.[7]
Der Senat nahm zu dem beantragten Volksbegehren am 22. Januar 2008 Stellung und gab diese dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis. Er beharrte auf seiner Position, „wonach die Teilnahme an dem Fach Ethik in den Klassenstufen 7 bis 10 für alle Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Berliner Schule verpflichtend sein soll und keine Abwahlmöglichkeit zu Gunsten der Teilnahme am Religions- oder Weltanschauungsunterricht eröffnet wird.“ Vielmehr komme er zur Einschätzung, dass die „aus der Wahlmöglichkeit resultierende Trennung der Schülerinnen und Schüler [...] dem wichtigen bildungspolitischen und erzieherischen Anliegen, einen Raum für ein gemeinsames Gespräch über Grundlagen des Lebens und die Verständigung unter Andersdenkenden zu fördern, abträglich [sei].“[8] Eine weitergehende Beschäftigung mit dem Antrag auf ein Volksbegehren unternahm das Abgeordnetenhaus nicht.
Volksbegehren

Am 22. September 2008 begann die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren.[9] Am 4. Februar 2009 gab der Landesabstimmungsleiter bekannt, dass Volksbegehren das geforderte Unterschriftenquorum von 7 % der Stimmberechtigten überschritten hatte. Demnach lagen 265.823 gültige Zustimmungserklärungen vor.[10] Die Senatsverwaltung für Inneres legte den Volksentscheid auf den 26. April 2009. Diese Entscheidung wurde von Pro Reli e. V., CDU und FDP, aber auch von den Grünen kritisiert. Mit Blick auf das 25-%-Zustimmungsquorum, aber auch auf einen sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln, hätte der Volksentscheid stattdessen am 7. Juni 2009 zusammen mit der Europawahl abgehalten werden müssen.[11]
Kampagne „Pro Reli“
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sah vor, dass Religion und Ethik als Wahlpflichtfächer unterrichtet werden sollten und dass Schülerinnen und Schüler nur an einem der beiden Fächer teilnehmen könnten. Wobei die Wahl bis zum 14. Lebensjahr stellvertretend durch die Erziehungsberechtigten erfolgen sollte. Der Religionsunterricht sollte nach Konfessionen getrennt durchgeführt werden. Diese Regelung sollte ab der ersten Klasse und an allen öffentlichen Schulen gelten. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens regte die Kooperation zwischen den Fächern Ethik und Religion sowie zwischen Religions- oder Weltanschauungs-Lehrkräften an. Einigen Glaubensgemeinschaften sollte bei der Gestaltung des Religionsunterrichtes ein Mitspracherecht eingeräumt werden, damit dieser „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“ werde.
Zur Begründung führte der Verein Pro Reli an, dass die geltende Festlegung auf das Fach Ethik die Schülerinnen und Schüler in ihrer Auswahl bevormunde. In den meisten anderen Bundesländern sei Religion ein ordentliches Lehrfach sei, daran solle sich Berlin orientieren. Weiterhin habe der Gesetzesvorschlag aus dem Volksbegehren den Vorteil, dass sich Kinder bereits in der Grundschule mit Wertefragen beschäftigten, und nicht erst ab der Mittelstufe. Zuletzt sei ein Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht wünschenswert, da so dem religiösen Fundamentalismus besser entgegengewirkt werde.
Der Verein Pro Reli baute in den Jahren 2007/2008 ein breites religions- und konfessionsübergreifendes Bündnis zur Unterstützung des Volksbegehrens auf.[14] Neben den Gemeinschaften der Abrahamitischen Religionen (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Erzbistum Berlin, Jüdische Gemeinde zu Berlin, Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) unterstützten weitere den Gemeinschaften nahestehenden Organisationen das Volksbegehren (Deutscher Caritasverband, Evangelische Jugend, Diakonisches Werk, Malteser Hilfsdienst und viele weitere). Hinzu kamen prominente Einzelpersonen wie der Fußballer Arne Friedrich, der Entertainer Günther Jauch sowie der TV-Moderator Eckart von Hirschhausen. Aus der Politik kam Unterstützung vor allem von der CDU und der FDP, aber auch von prominenten Politikerinnen und Politikern wie Angela Merkel (seinerzeit Bundeskanzlerin),[15] dem damaligen Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse.[16] Am 1. Oktober 2008 erhielten die Berliner Politiker Friedbert Pflüger (CDU) und Martin Lindner (FDP) eine Audienz bei Papst Benedikt XVI., bei der das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche seine Zustimmung zum Volksbegehren äußerte.[17] Die Kampagne von Pro Reli wurde unter anderem mit gut 500.000 EUR aus Eigenmitteln der evangelischen Landeskirche sowie der evangelischen Kirche Deutschlands finanziert.
Kurz vor dem Volksentscheid ging der Verein Pro Reli rechtlich gegen den Senat vor. Anlass war eine Plakatkampagne des Berliner Senats, mit der er für eine Ablehnung des Volksbegehrens warb. Der Verein stellte hiergegen einen Eilantrag auf Unterlassung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das urteilte am 23. April 2009, dass der Senat sehr wohl zur Sachfrage Stellung beziehen dürfe, beispielsweise in Form von Presseerklärungen. Das Schalten von Anzeigen oder die Veröffentlichung von anderen Publikationen, finanziert durch Steuergelder, sei dem Senat jedoch untersagt, da die Initiative hierdurch einseitig benachteiligt werde. Da zum Zeitpunkt des Urteils die Zeitungsausgaben für den Folgetag bereits gedruckt waren, erschienen trotz des Verbots auch am Folgetag noch werbende Anzeigen des Senats.[18]
Gegenkampagne „Pro Ethik“
Das Volksbegehren von Pro Reli rief eine starke Gegenreaktion in der Berliner Stadtgesellschaft hervor. So gründete sich am 20. Mai 2008 das Gegenbündnis „Pro Ethik“.[19] Schirmherr war Walter Momper (SPD), der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin.[20] Im Dezember 2008 wurde dann die Initiative „Christen Pro Ethik“ gegründet, in der sich viele innerkirchliche Kritikerinnen und Kritiker des Volksbegehren sammelten.[21] Zuletzt gründete sich als Reaktion auf das erfolgreich zustandegekommene Volksbegehren am 4. März 2009 das überparteiliche „Bündnis Pro Ethik plus Religion“, das die Beibehaltung der bestehenden Gesetzeslage, also Ethik als Pflichtfach für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 und zusätzlich ab der ersten Klasse Religions- oder Weltanschauungsunterricht als Wahlfach zum Ziel hatte.
In den genannten Bündnissen fanden sich verschiedene Religions- und Weltanschauungsverbände zusammen (Humanistische Union, Humanistischer Verband Deutschlands, Alevitische Gemeinde zu Berlin, Deutsche Buddhistische Union, Deutscher Freidenker Verband), verschiedene Gewerkschaften und Interessengruppen (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg, Türkischer Bund Berlin-Brandenburg, Türkischer Elternverein Berlin-Brandenburg) sowie einige Parteien (SPD Berlin, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Berlin). Am 5. März 2009 sprach sich auch das Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Linken mit einem Entschließungsantrag gegen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens aus und forderte das Stimmvolk auf, mit „Nein“ zu stimmen.[22]
Die Ethik-Befürworter argumentierten, dass in der multikulturellen Stadt Berlin, ein nach Religion oder Weltanschauung getrennter Werteunterricht die Spaltung der Gesellschaft beförderte. Zu den zentralen Aufgaben des Ethikunterricht gehöre es, einen gemeinsamen Ort für den Austausch über gesellschaftliche Werte zu bieten. Das befördere Toleranz und verbessere die Integration. Innerhalb eines Wahlpflichtbereiches Ethik/Religion verlöre der Ethikunterricht somit seine zentrale Funktion, weil der gemeinsame Dialog wegfiele. Auch sei Ethik ein Fach der Allgemeinbildung und unabhängig vom Religionsunterricht. Des Weiteren wurde angeführt, dass der Religionsunterricht unter der bestehenden Regelung gar nicht eingeschränkt werde, sondern genauso wie schon vor der Einführung von Ethik von der 1. bis zur 13. Klasse freiwillig besucht werden könne und größtenteils staatlich finanziert werde. Die im Volksbegehren angestrebte Regelung schaffe somit gar keine Wahlfreiheit wie propagiert, sondern vielmehr einen „Wahlzwang“ zwischen den Fächern Religion und Ethik. Wenn sich die Schülerinnen und Schüler für eines der beiden Fächer entscheiden müssten, unterlaufe dies die Trennung von Kirche und Staat.
Die Initiative Pro Ethik erstattete kurz vorm Volksentscheid Anzeige gegen Unbekannt, da in einigen Gebieten Berlins am Wochenende vom 18. und 19. April 2009 flächendeckend Plakate von Pro Ethik entfernt und durch Plakate von Pro Reli ersetzt worden waren. Reste der zerstörten Plakate und Kabelbinder an den Masten waren noch vorhanden.[23]
Volksentscheid
Der Volksentscheid über die Einführung des Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion fand am Sonntag, den 26. April 2009 statt. Die Abstimmung war mit keiner Wahl zusammengelegt.
Es waren über 2,4 Millionen Berliner Stimmberechtigte aufgerufen, von denen sich etwa 713.095 (=29 %) beteiligten. Von den abgegeben gültigen Stimmen sprach sich eine knappe Mehrheit von 51,5 % gegen das Volksbegehren aus, das damit vom Stimmvolk abgelehnt wurde. Die 48,5 % „Ja“-Stimmen machten lediglich 14,1 % der Stimmberechtigten aus, sodass auch eine knappe „Ja“-Mehrheit deutlich am 25-%-Zustimmungsquorum gescheitert wäre. Der Anteil der ungültigen Stimmen betrug 0,2 % der abgegebenen Stimmen.
Nur im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurde das Volksbegehren mehrheitlich befürwortet und das Zustimmungsquorum übersprungen. In den Bezirken Spandau und Reinickendorf machten die „Ja“-Stimmen jeweils fast 70 % der abgegebenen gültigen Stimmen aus. Die stärkste Ablehnung zeigte sich in den Bezirken Lichtenberg (78,6 %), Marzahn-Hellersdorf (77,2 %) und Friedrichshain-Kreuzberg (74,2 %).
- Ergebnisse des Volksentscheids Pro Reli nach Bezirk
- Ergebnisse des Volksentscheids nach Abstimmungsgebiet
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Folgen
Zusammenfassung
Kontext
Das Volksbegehren war das erste und bislang (Stand: 2025) das einzige in Berlin, das von einer Mehrheit der Abstimmenden abgelehnt wurde. Der Schirmherr der Gegenkampagne, Walter Momper, begrüßte das Ergebnis und begründete das Scheitern mit dem Verbreiten von „Halbwahrheiten und Unwahrheiten“. Der damalige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit bewertete das Ergebnis als „eindeutiges Votum“.[25] Der Vorsitzende von Pro Reli und Initiator des Volksbegehrens, Christoph Lehmann sagte: „Wir haben die Stadt ein ganzes Stück bewegt. Wir alle haben erlebt, dass Berlin über Gott und die Welt gesprochen hat – eine Stadt, die immer als Hauptstadt der Atheisten bezeichnet worden war.“[26]
Auf kirchlicher Seite schloss sich eine Debatte darüber an, wie mit dem Ergebnis des Volksentscheids umzugehen sei, und mit welchen Maßnahmen nicht zuletzt die steigenden Kosten aufgrund sinkender Zahlen von Schülerinnen und Schülern im Religionsunterricht aufzufangen seien.[27]
In ihren „Richtlinien der Regierungspolitik“ einigten sich der von CDU und SPD geführte Senat Wegner im Jahr 2023 darauf:
„Der Senat strebt die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen/Religionen als ordentliches Lehrfach an, das von fachlich ausgebildeten Lehrkräften erbracht und von den Religions und Weltanschauungsgemeinschaften inhaltlich gestaltetet wird, um Kenntnisse über Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln.“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierte diese Vereinbarung als überflüssig und kündigte den Widerstand des weiterhin bestehenden „Bündnisses Pro Ethik“ gegen diese Pläne an.[29]
Siehe auch
Literatur
Amtliche Veröffentlichungen:
- Andreas Schmidt von Puskás, Ulrike Rockmann: Volksentscheid über die Einführung des Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion am 26. April 2009. Endgültiges Ergebnis. Hrsg.: Der Landesabstimmungsleiter Berlin (= Statistischer Bericht. B VII 4-1). 2009, ZDB-ID 3057495-X, S. 3 (statistischebibliothek.de [PDF]).
- Der Landesabstimmungsleiter Berlin (Hrsg.): über die Einführung des Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion in Berlin am 26. April 2009. Berlin 2009 (berlin.de [PDF]).
Forschungsliteratur:
- Otmar Jung: Direkte Demokratie in Berlin. Der Fall "Pro Reli" 2007–2009. Berlin 2011, DNB 1016891644.
- Hennig Schluß: Die Kontroverse um ProReli. Ein Rück- und Ausblick. In: Zeitschrift für Pädagogik und Theologie. Band 62, Nr. 2, ZDB-ID 1424110-9, S. 99–111 (univie.ac.at [PDF]).
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Weblinks
- Der Landeswahlleiter für Berlin: Volksbegehren und Volksentscheid über die Einführung des Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion. In: berlin.de. Der Landeswahlleiter für Berlin, abgerufen am 13. September 2025.
- Pro Reli. In: pro-reli.de/. Pro Reli e.V., 6. Juli 2007, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juli 2007; abgerufen am 13. September 2025.
Einzelnachweise
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