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Publikumsfonds
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Publikumsfonds[1] sind Investmentfonds, die grundsätzlich jedem Anleger offenstehen.
Im deutschen Investmentrecht ist der Publikumsfonds der Standardfall. Der Spezialfonds[2] definiert das Gegenteil bzw. die Ausnahme und darf von natürlichen Personen nicht erworben werden.
Siehe auch
Einzelnachweise
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