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Rangiersignal (Schweiz)
Eisenbahnsignal in der Schweiz Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Rangiersignal bezeichnet in der Schweiz ein Eisenbahnsignal, das ausschliesslich zu Regelung von Rangierfahrten dient. Rangiersignale regeln Rangierbewegungen und dienen dem gegenseitigen Schutz von Rangierbewegungen unter sich oder gegen Zugfahrten.[1]

Rangiersignale
Zusammenfassung
Kontext
Es handelt sich dabei um Rangierhalt-, Räumungs- und Ablaufsignale sowie bis 2020 um Rückstellsignale.[2]
Rangiersignale werden als Lichtsignal oder als Kombination Lichtsignal-Signaltafel verwendet. Rangiersignale in der Ausführung als Lichtsignal können am gleichen Signal Bilder des Rangierhaltsignals und Bilder des Räumungssignals zeigen. Zeigt das Rangiersignal Zustimmung zur Rangierbewegung oder Rangieren gestattet, ist dies an der Rückseite an einem weissen Licht erkennbar. Am Lichtsignal kann auch das Sperrsignal gezeigt werden.[3]
Kursiv beschriebene Signale und Signalbilder sind seit 2020 nicht mehr in den Fahrdienstvorschriften erwähnt.
→ siehe auch: Sperrsignal
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ETCS-Rangiersignale
Zusammenfassung
Kontext
In den Rangierbereichen unter ETCS Level 2 kommt es zu regelmässigen Rangierfahrten. Diese Fahrten werden durch ETCS Level 2 nicht geleitet und das Triebfahrzeug ist in der Betriebsart Shunting unterwegs. ETCS-Rangiersignale, die den bekannten Zwergsignalen ähneln, zeigen dem Triebfahrzeugführer die Rangierfahrstrasse.[11] Die ETCS-Rangiersignale stehen an den Grenzen der Gleisfreimeldeabschnitte.[12]
ETCS-Rangiersignale sind für Zugfahrten ohne Bedeutung und nicht zu beachten. Sie zeigen bei eingestellter Zugfahrstrasse Halt.[13]
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Signale an Fahrzeugen
Hinweissignale für Rangierbewegungen
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Signale des Personals
Zusammenfassung
Kontext

Die akustischen Signale werden mit der Mundpfeife gegeben und durch Armbewegungen bzw. nachts, wo nichts anderes erwähnt ist, mit einem weissen Licht bestätigt. Die optischen und akustischen Signale fallen weg, wenn ein Befehl mit Funk oder mündlich erteilt wird.[24]
Bei einfachen Verhältnissen kann die Zustimmung an eine Rangierbewegung mit der Rangierklingel oder Rangierhupe mit dem Zeichen (lang – kurz – lang) erteilt werden.[25]
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Literatur
- Rudolf W. Butz: Signale der Schweizer Bahnen. Orell Füssli Verlag, Zürich 1972, S. 102–111.
Einzelnachweise
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