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Schleswig-Holsteinischer Landtag

Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein. Es nimmt im politischen System Schleswig-Holsteins die Rolle des gesetzgebenden Organs (Legislative) ein. Seine parlamentarischen Funktionen und seine Zusammensetzung werden grundsätzlich durch den Artikel 16 der Landesverfassung geregelt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. Er bestimmt den Ministerpräsidenten (derzeit Daniel Günther) des Landes Schleswig-Holstein. Ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten liegen seine Hauptzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik.

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Fraktionen

Der Landtag setzt sich aus folgenden Fraktionen zusammen: CDU (34 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (14 Sitze), SPD (12 Sitze), FDP (5 Sitze) und SSW (4 Sitze).[1]

Wahlrecht

Seit dem Jahr 2000 wird der Landtag mit einem modifizierten Verhältniswahlrecht mit zwei Stimmen und Fünf-Prozent-Hürde, ähnlich dem der Bundestagswahl, gewählt. 2012 zogen 35 Kandidaten über ein Direktmandat ein, weitere 34 wurden über eine Landesliste gewählt.

Der SSW ist als Vertretung der dänischen Minderheit im Ergebnis der Verhandlungen vor den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Eine Klage des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Jungen Union gegen diese Regelung wurde vom Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 13. September 2013 abgewiesen, das damit die Sonderstellung des SSW im Wahlrecht bestätigte.

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Gebäude

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Schleswig-Holsteinischer Landtag

Sitz des Landtages ist seit 3. Mai 1950 das Landeshaus Kiel. Es wurde 1888 als Marineakademie der kaiserlichen Marine errichtet. Umbauten erfolgten mehrfach, zuletzt wurde im April 2003 ein neuer Plenarsaal nach einem Entwurf des hannoverschen Architektenteams Anja Brüning und Wolfgang-Michael Pax fertiggestellt.

In den Jahren von 1946 bis 1950 tagte der Landtag in Kiel (Stadttheater, Milchforschungsanstalt, Pädagogische Akademie), im Lübecker Rathaus, in Flensburg und Eckernförde.[2] Eine Sitzung wurde in Kiel unterbrochen und in Surendorf (Gemeinde Schwedeneck) fortgesetzt.

Kunst

In den Räumen des Landeshauses finden wechselnde Kunstausstellungen statt, welche kostenlos besichtigt werden können.

So wurde unter anderem 2022 das 'Werner' Motorrad ausgestellt.

Präsidium

Dem Präsidium gehören in der 20. Wahlperiode an:[3]

Besonderheiten

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Plenarsaal

Mindestens dreimal (1979, 1992, 2009) konnten die im Landtag vertretenen Oppositionsparteien zusammen mehr Wählerstimmen (aber weniger Landtagssitze) auf sich vereinen als die Regierungspartei(en).[4]

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Das Landtagsgebäude direkt am Wasser

Die Sitzverteilung des 2009 gewählten Landtages wurde von mehreren Oppositionsparteien gerichtlich angefochten, da die vorgenommene Beschränkung der Ausgleichsmandate nach ihrer Meinung der Landesverfassung widerspreche.[5] Am 30. August 2010 erklärte daraufhin das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht das Wahlrecht für nicht mit der Landesverfassung vereinbar, allerdings aus anderem Grund (die starke Vergrößerung des Landtages durch die vergebenen Überhangs- und auf Ausgleichsmandate verstößt gegen die in der Landesverfassung festgelegte Landtagsgröße von 69 Abgeordneten). Das Wahlrecht musste daher bis Mai 2011 geändert und der Landtag bis spätestens am 30. September 2012 nach diesem neuen Wahlrecht neu gewählt werden.[6] CDU, SPD und FDP beschlossen daraufhin die Verringerung der Anzahl der Direktmandate von 40 auf 35 und strichen gegen den Widerstand der anderen Parteien die festgelegte Landtagsgröße aus der Verfassung, um die Verfassungswidrigkeit zu beheben. Im Mai 2012 wurde mit dem neuen Wahlrecht neu gewählt.

Zur Bildung einer Landtagsfraktion sind mindestens vier Abgeordnete erforderlich. Eine Ausnahme stellt der SSW dar, der als Vertreter einer nationalen Minderheit unabhängig von der Abgeordnetenzahl immer die Rechte einer Fraktion erhält.[7]

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Derzeitige Abgeordnete

Ausschüsse und weitere Gremien

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Der Landtag hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse in der 20. Wahlperiode gemäß § 9 seiner Geschäftsordnung die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet:

  • 1. den Ausschuss für Verfassung, innere Verwaltung, Justiz, Polizei, Integration, Medien, Sport, Wohnungs- und Städtebau, Landesentwicklung, Geschäftsordnung, Wahl- und Abstimmungsprüfung (Innen- und Rechtsausschuss)
  • 2. den Ausschuss für Finanzen (Finanzausschuss)
  • 3. den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Bildungsausschuss)
  • 4. den Ausschuss für Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Fischerei, Forsten, Natur und Umwelt (Umwelt- und Agrarausschuss)
  • 5. den Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Technik, Verkehr, Tourismus, Energie, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz (Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss)
  • 6. den Ausschuss für Arbeit und Soziales, Familie, Jugend, Gleichstellung und Gesundheit (Sozialausschuss)
  • 7. den Ausschuss für Bürgerinitiativen, andere Petitionen und Anhörungen zu Initiativen aus dem Volk (Petitionsausschuss)
  • 8. den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Kooperationen im Ostsee- und Nordseeraum und für Minderheiten (Europaausschuss)
  • 9. den Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg

Weitere Gremien sind:[8]

  • Parlamentarisches Kontrollgremium
  • Datenschutzgremium
  • G 10-Kommission gemäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein
  • Gremium nach § 8a Absatz 3 Landesministergesetz
  • Gremium für Fragen der friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein
  • Gremium für Fragen der deutschen Minderheit in Nordschleswig
  • Gremium für Fragen der Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein
  • Beirat Niederdeutsch
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Geschichtliche Übersicht

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Es gab von 1868 bis zu seiner Auflösung am 1. Januar 1934 in der damaligen Provinz Schleswig-Holstein den Provinziallandtag Schleswig-Holstein.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Teil der britischen Besatzungszone. Mit Verordnung vom 7. Februar 1946 schuf die britische Militärregierung ein Gremium mit beratender Funktion. Sie ernannte seine 60 Mitglieder (siehe ernannter Landtag). Das Gremium bestand bis zur Landtagswahl am 20. April 1947 und tagte neun Mal.

Weitere Informationen Kabinett, Besonderheiten ...
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Parlamentspartnerschaften

Die Partnerschaftsabkommen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit der Regionalparlamente. Dies zeigt sich in grenzüberschreitenden Projekten, Kultur- und Wissenschaftsaustausch und Kontakten der Verwaltungen.

Daneben hat der Landtag seit 2016 Beobachterstatus beim Nordischen Rat.[9]

Parlamentszeitung

Die Parlamentszeitung Der Landtag wird viermal jährlich aktualisiert auf der Website des Landtags zum Download angeboten.[10]

Siehe auch

Literatur

  • Uwe Danker, Sebastian Lehmann-Himmel: Landespolitik mit Vergangenheit. Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive nach 1945. Durchgeführt im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Husum Druck- und Verlagsgesellschaft, Husum 2017, ISBN 978-3-89876-857-3.
Commons: Schleswig-Holsteinischer Landtag – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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