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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht

deutsche Organisation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht ist das Finanzgericht (FG) des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Es beschäftigt 15 Berufsrichter und 76 ehrenamtliche Richter in fünf Senaten.

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht

Gerichtssitz und -bezirk

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat seinen Sitz in Kiel.[1] Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet des ganzen Bundeslandes.[2]

Für die in seinem Bezirk anfallenden Streitigkeiten über Zölle ist das Gericht allerdings nicht zuständig. Für diese ist beim Finanzgericht Hamburg ein "Gemeinsamer Senat für Zoll- und Verbrauchssteuersachen" eingerichtet, der auch die Verfahren aus den Ländern Hamburg und Niedersachsen bearbeitet.

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Gebäude

Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Beselerallee 39–41.

Instanzenzug

Da die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, ist das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zwar gemäß § 2 FGO ein oberes Landesgericht, gleichwohl jedoch als Eingangsgericht in erster Instanz tätig. Ihm übergeordnet ist der Bundesfinanzhof in München.

Geschichte

Durch § 1 der Militärregierungsverordnung Nr. 175 des Zentral-Justizamts für die Britische Zone[3] wurde zum 1. Februar 1949 in Kiel ein Finanzgericht errichtet, das für das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein zuständig war. Durch Landesgesetz vom 20. Dezember 1965 wurde festgelegt, dass dieses Finanzgericht bestehen bleibt.

Leitung

  • 1954–1959: Schuster, * 11. September 1891
  • 1960–1961: Alfred Nikoleit, * 17. März 1904
  • 21. September 1970–1974: Friedhelm Schwartz, * 3. September 1909
  • Ab 7. Oktober 1974: Heinrich Brömel, * 26. April 1927
  • Ab 1. Mai 1992: Klaus Salveter, * 14. Juli 1932
  • Seit 2013: Birger Brandt[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

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