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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
deutsche Organisation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht ist das Finanzgericht (FG) des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Es beschäftigt 15 Berufsrichter und 76 ehrenamtliche Richter in fünf Senaten.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat seinen Sitz in Kiel.[1] Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet des ganzen Bundeslandes.[2]
Für die in seinem Bezirk anfallenden Streitigkeiten über Zölle ist das Gericht allerdings nicht zuständig. Für diese ist beim Finanzgericht Hamburg ein "Gemeinsamer Senat für Zoll- und Verbrauchssteuersachen" eingerichtet, der auch die Verfahren aus den Ländern Hamburg und Niedersachsen bearbeitet.
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Gebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Beselerallee 39–41.
Instanzenzug
Da die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, ist das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zwar gemäß § 2 FGO ein oberes Landesgericht, gleichwohl jedoch als Eingangsgericht in erster Instanz tätig. Ihm übergeordnet ist der Bundesfinanzhof in München.
Geschichte
Durch § 1 der Militärregierungsverordnung Nr. 175 des Zentral-Justizamts für die Britische Zone[3] wurde zum 1. Februar 1949 in Kiel ein Finanzgericht errichtet, das für das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein zuständig war. Durch Landesgesetz vom 20. Dezember 1965 wurde festgelegt, dass dieses Finanzgericht bestehen bleibt.
Leitung
- 1954–1959: Schuster, * 11. September 1891
- 1960–1961: Alfred Nikoleit, * 17. März 1904
- 21. September 1970–1974: Friedhelm Schwartz, * 3. September 1909
- Ab 7. Oktober 1974: Heinrich Brömel, * 26. April 1927
- Ab 1. Mai 1992: Klaus Salveter, * 14. Juli 1932
- Seit 2013: Birger Brandt[4]
Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks
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