Die alte Bezeichnung in Deutschland war auch Low Power Device (LPD) (deutschetwa „Gerät mit geringer Leistung“). Die benutzten Funkgeräte müssen dabei zweifelsfrei die einschlägigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, die ihrerseits wiederum teilweise Bezug auf internationale Standards nehmen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen dokumentiert der Inverkehrbringer durch Anbringen der CE-Kennzeichnung. Auf Verlangen muss er in der Lage sein, eine Konformitätserklärung dafür vorzuweisen.
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Frequenzen
Zusammenfassung
Kontext
SRDs gibt es in den folgenden Frequenzbereichen:
Weitere Informationen Frequenzbereich, Hinweise ...
Frequenzbereich
Hinweise
6,765–6,795MHz
Maximal zulässige magnetische Feldstärke: 125μA/m (42dB(μA/m)) in 10m Entfernung
Freenet ist ein Produktname der Firma Motorola und bezeichnet eine Jedermannfunkanwendung, die im Jahre 1996 auf Drängen der Firma Motorola in einem Teilbereich der freigewordenen Frequenzen des ehemaligen Mobilfunk-B-Netzes eingerichtet wurde. Diese Anwendung ist ausschließlich in Deutschland zugelassen.
169,400–169,475MHz
500mW
169,4000–169,8125MHz
10mW, drei Unterbänder mit unterschiedl. Bedingungen
433,05–434,79MHz
Funkanwendungen in diesem Bereich wurden vormals Low Power Device bzw. LPD genannt. Deren Sprachübertragungsvarianten gehören als 433/434-MHz-Sprechfunk inzwischen auch zu den SRD, aber die Nutzung ist in Europa nur in Deutschland, Österreich und den Niederlanden erlaubt. In Deutschland hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Inverkehrbringen neuer Sprechfunkgeräte nicht mehr empfohlen. Noch gibt es anmelde- und gebührenfreie Handfunkgeräte im Bereich 433/434MHz für den Kurzstreckenfunk, sogenannter Jedermannfunk.
Je nach Umgebungsbedingungen sind mit den zigarettenschachtelgroßen Geräten Reichweiten um 0,5 bis 2km möglich. Die ersten LPD-Geräte kamen 1995 auf den Markt; wurden mittlerweile von den seit 1999 erhältlichen PMR-Geräten überholt, die im Bereich 446MHz funken und bei ähnlichen Anschaffungspreisen und Abmessungen mit mehr Sendeleistung bis zu 5km überbrücken können. Da LPD-Geräte zunächst nicht von PMR-Geräten zu unterscheiden sind, achtet man am besten auf das Zulassungszeichen; während PMR-Geräte lediglich das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Kennnummer tragen, findet man auf den LPD-Geräten zusätzlich das Kennzeichen CEPT LPD-D.Beispiel und Vergleich von LPD und PMR446
LPD-Geräte zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
LPD-Geräte funken auf einem Gemeinschaftsbereich (ISM), der auch von verschiedenen anderen Geräten und Diensten benutzt wird, z.B. medizinischen Geräten, schnurlosen Thermometern, schnurlosen Kopfhörern und mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten (u.a. uP80) staatlicher Behörden. Durch diese gemeinschaftliche Nutzung kann sich die wirksame Reichweite der LPD-Geräte nochmals verringern, da vor störenden Beeinflussungen kein Schutz garantiert wird. Gleichzeitig ist der Frequenzbereich dieses ISM-Bandes auch primär dem Amateurfunkdienst als Amateurband zugewiesen.
Die Nutzung des 70-cm-Bereichs ist bis zum 31. Dezember 2030 erlaubt.[1]
446,0–446,2MHz
Analoger und digitaler PMR-Funk mit 8 bzw. 16 Kanälen im Frequenzraster 12,5kHz bzw. 6,25kHz (digital) und 500mW ERP Sendeleistung. 446,0 bis 446,1MHz (8 Kanäle/Analog) sind mit einer Kanalbreite von (12,5kHz) versehen. Darüber (446,1 bis 446,2MHz) liegen 8 (bei 12,5kHz) bzw. 16 (bei 6,25kHz) Kanäle für den digitalen Modus. Die Frequenzen sind momentan bis zum 31. Dezember 2030 freigegeben.[2]
Analoge Frequenzen im 12,5-kHz-Raster, Schmalband-FM (NFM)
Digitale Frequenzen im 12,5-kHz-Raster, TDMA, digitale Modulation im DMR-Tier I-Standard
Siehe auch: Schmalband-PM
Kanal 01 .... 446,00625 MHz
Kanal 02 .... 446,01875 MHz
Kanal 03 .... 446,03125 MHz
Kanal 04 .... 446,04375 MHz
Kanal 05 .... 446,05625 MHz
Kanal 06 .... 446,06875 MHz
Kanal 07 .... 446,08125 MHz
Kanal 08 .... 446,09375 MHz
Kanal 09 .... 446,10625 MHz
Kanal 10 .... 446,11875 MHz
Kanal 11 .... 446,13125 MHz
Kanal 12 .... 446,14375 MHz
Kanal 13 .... 446,15625 MHz
Kanal 14 .... 446,16875 MHz
Kanal 15 .... 446,18125 MHz
Kanal 16 .... 446,19375 MHz
32 digitale Frequenzen im 6,25-kHz-Raster, FDMA, digitale Modulation nach dPMR-Standard
Kanal 01 .... 446,003125 MHz
Kanal 02 .... 446,009375 MHz
Kanal 03 .... 446,015625 MHz
Kanal 04 .... 446,021875 MHz
Kanal 05 .... 446,028125 MHz
Kanal 06 .... 446,034375 MHz
Kanal 07 .... 446,040625 MHz
Kanal 08 .... 446,046875 MHz
Kanal 09 .... 446,053125 MHz
Kanal 10 .... 446,059375 MHz
Kanal 11 .... 446,065625 MHz
Kanal 12 .... 446,071875 MHz
Kanal 13 .... 446,078125 MHz
Kanal 14 .... 446,084375 MHz
Kanal 15 .... 446,090625 MHz
Kanal 16 .... 446,096875 MHz
Kanal 17 .... 446,103125 MHz
Kanal 18 .... 446,109375 MHz
Kanal 19 .... 446,115625 MHz
Kanal 20 .... 446,121875 MHz
Kanal 21 .... 446,128125 MHz
Kanal 22 .... 446,134375 MHz
Kanal 23 .... 446,140625 MHz
Kanal 24 .... 446,146875 MHz
Kanal 25 .... 446,153125 MHz
Kanal 26 .... 446,159375 MHz
Kanal 27 .... 446,165625 MHz
Kanal 28 .... 446,171875 MHz
Kanal 29 .... 446,178125 MHz
Kanal 30 .... 446,184375 MHz
Kanal 31 .... 446,190625 MHz
Kanal 32 .... 446,196875 MHz
863–870MHz
Um gegenseitige Störungen, wie sie im 433-MHz-Band auftreten, von Anfang an zu verringern, hat man das noch relativ junge 860-MHz-Band in mehrere Subbänder unterteilt. Für jedes Subband ist eine spezielle Nutzung mit besonderen Parametern vorgesehen. Die in der Tabelle angegebene zeitliche Nutzung (relative Frequenzbelegungsdauer oder duty cycle in%) ist definiert als anteilsmäßiger aktiver Sendebetrieb innerhalb einer Zeitdauer von einer Stunde zu einem beliebigen Zeitpunkt[3].
Über die Allgemeinzuteilung für SRD hinaus wurden durch die BNetzA in diesem Frequenzbereich auch Zuteilungen für „nichtöffentliche Funkanwendungen für Alarmierungszwecke“[4] definiert.