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Stadt-Ehrentitel der NS-Zeit
Städtebeinamen in der Zeit des Nationalsozialismus Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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In der Zeit des Nationalsozialismus erhielten mehrere Städte im Deutschen Reich Städtebeinamen (Ehrentitel, vgl. Ortsname). Diese Beinamen konnten auf eine besondere Bedeutung der Stadt für die Entwicklung des Nationalsozialismus verweisen oder auf die historische Bedeutung der Stadt hindeuten. Nicht alle derartigen Bezeichnungen beruhten auf einer offiziellen Verleihung.



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Grundlagen
Zusammenfassung
Kontext
Deutsche Gemeindeordnung von 1935
Die im Jahr 1935 in Kraft getretene Deutsche Gemeindeordnung (DGO) ermöglichte Gemeinden in ihrem § 9 das Führen „besonderer Bezeichnungen“, die jedoch nicht unbedingt einen spezifischen Bezug zum Nationalsozialismus aufweisen mussten:
„(1) Städte sind die Gemeinden, die diese Bezeichnung nach bisherigem Recht führen. Die Gemeinden können auch andere Bezeichnungen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der Bedeutung der Gemeinde beruhen, weiterführen. (2) Der Reichsstatthalter kann nach Anhörung der Gemeinde Bezeichnungen verleihen oder ändern.“
– Deutsche Gemeindeordnung, § 9[1]
Beispiel für eine Bezeichnung, die auf der geschichtlichen Vergangenheit einer Stadt beruhte, war etwa die Bezeichnung „Hansestadt“; Eigenart oder Bedeutung einer Stadt konnten es beispielsweise rechtfertigen, dem Namen die Bezeichnung „Bad“ beizufügen. War einer Gemeinde oder einer Stadt eine solche „besondere Bezeichnung“ verliehen worden, so mussten Behörden im Schriftverkehr diese Bezeichnung verwenden.[2] Die Entscheidung, einer Stadt eine „besondere Bezeichnung“ im Sinne des § 9 DGO zu verleihen, sollte in den damals reichsweit verbreiteten Verkündungsblättern, also dem Reichsministerialblatt (RMBl) sowie dem Ministerialblatt für die innere Verwaltung (RMBliV), veröffentlicht werden.[2]
Verleihung durch nationalsozialistische Amtsträger
In der Praxis kam es jedoch nicht selten vor, dass Adolf Hitler selber einer Stadt einen besonderen Titel verlieh. Grundlage hierfür war das im nationalsozialistischen Deutschland geltende Führerprinzip, demzufolge dem „Führerwillen“ rechtliche Bindungswirkung zukam. Teilweise wurde eine kraft „Führerwillens“ verliehene „besondere Bezeichnung“ nachfolgend noch auf Basis des § 9 DGO umgesetzt. So verlieh Hitler der Stadt München am 8. August 1935 in einer Besprechung mit Oberbürgermeister Fiehler offiziell den Beinamen „Hauptstadt der Bewegung“;[3] die entsprechende Bekanntmachung datiert vom 7. Juli 1936.[4] Die Stadt Frankfurt am Main erhielt rechtzeitig zum „Reichshandwerkertag“ 1935 im Juni 1935 die Zustimmung Hitlers, die Bezeichnung „Stadt des Deutschen Handwerks“ zu führen;[5] verkündet wurde dies im November 1936 mit der Vierten Bekanntmachung über die Führung besonderer Bezeichnungen durch Gemeinden.[6]
In einzelnen Fällen wurden Ehrenbezeichnungen zudem durch nationalsozialistische Amtsträger oder andere Personen „verliehen“, etwa in den Fällen Innsbrucks oder Salzburgs. Für verschiedene weitere „Titel“ lässt sich keinerlei offizielle Verleihung nachweisen.
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Übersicht der Ehrentitel und sonstigen Bezeichnungen
Zusammenfassung
Kontext
Offiziell verliehene Titel
Aufgrund Hitlers Zustimmung geführte Titel
Weitere Benennungen
Die 1945 in Wolfsburg umbenannte Ansiedlung bei der Gemeinde Fallersleben für das Volkswagen-Werk erhielt 1938 den Gründungsnamen „Stadt des KdF-Wagens bei Fallersleben“.[18] Der Berliner Bezirk Friedrichshain wurde 1933 in „Horst-Wessel-Stadt“ umbenannt.
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Siehe auch
Einzelnachweise
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