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Strahlenschutzgesetz (Deutschland)
Rechtsvorschrift (Deutschland) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um. Es regelt den Schutz des Menschen und – soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht – auch den Schutz der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.
Mit dem Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage. In der Folge werden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Zahlreiche Vorgaben werden aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.[1]
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Die wichtigsten Neuerungen (Kurzfassung)
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Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
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