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Suo jure

In seinem eigenen Recht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Suo jure (auch suo iure) ist der lateinische Ausdruck für „in eigenem Recht“.[1] Er wird üblicherweise im Zusammenhang mit Adelstiteln verwendet, meist für Frauen, die einen Titel durch Geburt geerbt haben (und nicht etwa durch Heirat).[2]

Beispiele von „suo jure“-Titeln

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Siehe auch

Einzelnachweise

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