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Generalversammlung der Vereinten Nationen

Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Generalversammlung der Vereinten Nationen
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Die Generalversammlung der Vereinten Nationen, kurz UN-Vollversammlung (oder VN-Vollversammlung, englisch United Nations General Assembly – UNGA), ist die Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Sie tritt jährlich im September am UN-Hauptquartier in New York City zusammen. Jeder Mitgliedstaat darf durch bis zu fünf Personen in einer Sitzung vertreten sein. Zum ersten Mal trat die Vollversammlung, damals mit Abgesandten aus 51 Staaten, am 10. Januar 1946 in der Londoner Westminster Central Hall zusammen.[1]

Schnelle Fakten Generalversammlungder Vereinten Nationen United Nations General Assembly ...
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US-Präsident Joe Biden hält eine Rede vor der Generalversammlung (2023). Rechts im Bild ein Wandgemälde von Fernand Léger
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Der österreichische Außenminister Alexander Schallenberg am Rednerpult (2023)

Die Generalversammlung prüft und genehmigt den Haushaltsplan der Vereinten Nationen (Art. 17 I UN-Charta). Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Beratung und die Annahme von empfehlenden Resolutionen. Die Generalversammlung darf sich mit praktisch jeder Frage von internationaler Bedeutung befassen, solange sie nicht gleichzeitig vom UN-Sicherheitsrat behandelt wird (Art. 12 Paragraph 1 UN-Charta).

Im Gegensatz zu den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sind jene der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend, können jedoch dadurch politisches Gewicht haben, dass sie einen Entschluss einer Mehrheit der Mitgliedstaaten darstellen. Das heißt aber nicht, dass ihre Entscheidungen völkerrechtlich ohne Wirkung bleiben müssen: Die Resolutionen der UNGA können unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausbildung von verbindlichem Völkergewohnheitsrecht beitragen. Zudem sind die Beschlüsse der UNGA, die organisationsinterne Angelegenheiten wie Verwaltungs- oder Budgetangelegenheiten (Haushaltsplan) betreffen, für das Sekretariat bindend.

Um die Arbeit zu erleichtern, hat die Generalversammlung Komitees (Ausschüsse) zu verschiedenen Themen eingerichtet, die wiederum Arbeitsgruppen einberufen können.

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Hauptausschüsse

Die Hauptausschüsse der Generalversammlung sind im Einzelnen:[2]
a) Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit (Erster Ausschuss)
b) Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuss)
c) Wirtschafts- und Finanzausschuss (Zweiter Ausschuss)
d) Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen (Dritter Ausschuss)
e) Verwaltungs- und Haushaltsausschuss (Fünfter Ausschuss)
f) Rechtsausschuss (Sechster Ausschuss)

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Abstimmung

Jeder Mitgliedstaat verfügt in der Generalversammlung entsprechend der souveränen Gleichheit der Staaten über eine Stimme (Art. 18 UN-Charta), das heißt, die Stimme jedes Staates ist gleich viel wert. Auf Kriterien wie Größe, Bevölkerungszahl oder Wirtschaftskraft kommt es nicht an. Die Beschlussfassung erfolgt bei wichtigen Fragen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden und abstimmenden Mitglieder. Für dieses Zustimmungsquorum werden nur die Ja- und Nein-Stimmen, nicht jedoch die Enthaltungen gezählt.[3] Folgende Beschlüsse erfordern eine Zweidrittelmehrheit:

  • Empfehlungen bezüglich der Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
  • die Wahl der nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und der anderen Hauptorgane
  • die Aufnahme neuer Mitglieder
  • die Suspendierung von Rechten eines Staates aus der Mitgliedschaft
  • der Ausschluss von Mitgliedern
  • Budgetfragen

In anderen Fragen kommt eine Resolution mit einfacher Mehrheit zustande.

Bei den Abstimmungen werden Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen und Nichtabstimmung (meist wegen Abwesenheit) registriert. Teils werden auch nachträgliche Eingaben aufgezeichnet.[4]

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Dringlichkeitssitzungen

Zusammenfassung
Kontext

Seit dem Beschluss der Resolution 377 (V) – „Vereint für den Frieden“ (Uniting for peace),[5] die durch die Generalversammlung am 3. November 1950 infolge des Koreakriegs angenommen wurde, besteht die Möglichkeit der Einberufung von Dringlichkeitssitzungen innerhalb von 24 Stunden, wenn der UN-Sicherheitsrat nicht willens oder in der Lage ist, einen Beschluss zu fassen bzw. Aktionen zu ergreifen, um den internationalen Frieden und die Stabilität zu bewahren. Letzteres ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Sicherheitsrat uneins ist, also durch ein Veto eines oder mehrerer seiner ständigen Mitglieder blockiert wird. Derartige Dringlichkeitssitzungen werden einberufen, wenn mindestens neun – zuvor bis 1965 sieben (geändert durch Resolution 1991 (XVIII) der Generalversammlung über die Vergrößerung des Sicherheitsrates) – Vertreter der im UN-Sicherheitsrat vertretenen Staaten oder eine Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten dies verlangen.[6]

Die per Dringlichkeitssitzung einberufene Vollversammlung kann dann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder – das erforderliche Zustimmungsquorum ist dabei gleich wie in regulären Sitzungen – Maßnahmen zur Lösung einer Krise empfehlen. Dazu gehören auch militärische Maßnahmen. Allerdings haben Dringlichkeitssitzungen nicht den verbindlichen Charakter von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates.

In der Geschichte der Vereinten Nationen kam es bisher zu elf Dringlichkeitssitzungen:[6]

Weitere Informationen Dringlichkeitssitzung, Gegenstand ...
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Reformvorschlag

Die UN-Generalversammlung ist kein Parlament.[8] Es handelt sich um eine Versammlung von weisungsgebundenen, diplomatischen Beamten der Regierungen der UN-Mitgliedstaaten ohne eine direkte demokratische Legitimation durch Wahlen. Die Bezeichnung der UN-Generalversammlung als „Weltparlament“ ist daher irreführend.

Im Zuge von Reformbestrebungen wurde vorgeschlagen, eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen zum Nationensystem hinzuzufügen, das aus Delegierten bestehen könnte. Eine solche könnte als Nebenorgan zur Generalversammlung gemäß Art. 22 UN-Charta oder als Hauptorgan gemäß Artikel 108 derselben eingerichtet werden. Auch denkbar wäre die Einrichtung als Internationale Organisation, die durch eine Kooperationsvereinbarung an die Vereinten Nationen gekoppelt würde.[9]

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Siehe auch

Commons: Generalversammlung der Vereinten Nationen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Einzelnachweise

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