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Verpackungsgruppe
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Der Begriff Verpackungsgruppe (VG oder VPG) bedeutet eine transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände als Gefahrgüter:
- Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
- Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
- Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr[1]
Mit der Verpackungsgruppe werden bestimmte Anforderungen an die Verpackung für Gefahrgüter definiert (X-kodiert, Y-kodiert, Z-kodiert).
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Einzelnachweise
Literatur
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