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Verpackungsgruppe

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Der Begriff Verpackungsgruppe (VG oder VPG) bedeutet eine transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände als Gefahrgüter:

  • Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr[1]

Mit der Verpackungsgruppe werden bestimmte Anforderungen an die Verpackung für Gefahrgüter definiert (X-kodiert, Y-kodiert, Z-kodiert).

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Einzelnachweise

Literatur

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