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Wachstumschancengesetz
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung (Ampel-Koalition) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz Wachstumschancengesetz, ist ein Gesetz der Ampelregierung Scholz. Laut dem Bundesministerium der Finanzen soll das Wachstumschancengesetz die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessern, damit diese mehr investieren.[1] Mit dem Gesetz wurden mehrere Steuergesetze an etlichen Stellen geändert, darunter das Umsatzsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Einkommensteuergesetz und die Abgabenordnung.
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Details
Das Gesetz wurde am 17. Juli 2023 als Referentenentwurf vorgelegt.[2]
Familienministerin Lisa Paus blockierte im Kabinett „das Vorhaben für milliardenschwere Steuersenkungen für Unternehmen“ zunächst[3] und wurde daraufhin vom Wirtschaftsminister Robert Habeck kritisiert.[4] Auf einer Klausurtagung der Bundesregierung wurde der Text für das Wachstumschancengesetz Ende August vom Kabinett beschlossen.[5]
Nach einigen Änderungen im Finanzausschuss wurde das Gesetz am 17. November 2023 vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet, die Opposition stimmte geschlossen dagegen.[6] Der Bundesrat verwies das Gesetz am 24. November in den Vermittlungsausschuss.[7] Dort wurde das Volumen des Pakets von 7 Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden pro Jahr gekürzt. Der Kern des Entwurfs, eine Prämie für Klimaschutz-Investitionen, wurde gestrichen. Erst nachdem die Bundesregierung zudem Erleichterungen für die Agrarbranche in Aussicht gestellt hatte, stimmte die Union der geänderten Fassung im Bundesrat am 22. März 2024 mehrheitlich zu.[8] Das Gesetz ist am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.[9]
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Inhalte
Zusammenfassung
Kontext
Das Wachstumschancengesetz enthielt in der Fassung vom 21. Februar 2024 unter anderem eine Prämie für Investitionen in Energieeffizienz sowie Abschreibemöglichkeiten und eine ausgeweitete Forschungszulage für Unternehmen. Das finanzielle Gesamtvolumen soll gut 3 Milliarden Euro jährlich betragen.[10]
Ab 1. Januar 2025 gilt eine E-Rechnungspflicht. Inländische unternehmerische Rechnungsempfänger müssen ab diesem Termin in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können. Die elektronische Rechnungstellung ist dabei nicht mehr an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft. Ausnahmen gelten für bestimmte steuerfreie Umsätze oder bei Kleinbetragsrechnungen. Rechnungen an Endverbraucher (B2C) benötigen allerdings weiter deren Zustimmung für die elektronische Rechnungstellung.[11]
In Art. 23 zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wird eine neue Definition des Begriffs „elektronische Rechnung“ eingeführt. Unterschieden wird dabei zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung ist nunmehr daran erkennbar, dass sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der CEN-Norm EN 16931 und den Syntaxen gemäß Richtlinie 2014/55/EU[12] entsprechen, was u. a. vom Format XRechnung oder dem hybriden Format ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) erfüllt wird. Als „sonstige Rechnung“ werden sowohl papiergebundene Rechnungen bezeichnet als auch Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format übermittelt werden, also auch per E-Mail versandte PDF-Rechnungen.[11]
In Art. 13 wurden die Grenzwerte zur erweiterten Buchführungspflicht von 60.000 € Gewinn und 600.000 € Umsatz auf 80.000 € Gewinn und 800.000 € Umsatz erhöht.[13]
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Literatur
- Maik Bergan, Bärbel Lätsch: Das Wachstumschancengesetz im Überblick. In: Deutsches Steuerrecht (DStR). 2024, S. 705.
- Xaver Ditz, Alina Kausch, Nils Leicht: Wesentliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz. In: Betriebs-Berater (BB). 2024, S. 1230.
- Ronny Langer, Katharina Artinger: E-Rechnungspflicht in Deutschland. In: Deutsches Steuerrecht (DStR). 2024, S. 905.
Weblinks
- Wachstumschancengesetz - Wortlaut und Synopse der Änderungen
- Gesetzgebungs-Vorgang im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien
Verweise und Quellen
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