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Wakenitzhorst

Siedlungen an der Wakenitz Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Wakenitzhorste sind bzw. waren Siedlungsstellen auf beiden Ufern der Wakenitz, die ihren Ursprung zumeist, aber nicht ausschließlich in Wohnstätten von Fischern hatten.

Begriff

Horst – sowohl die männliche als auch die weibliche Form sind korrekt, obgleich im Lübecker Raum historisch die weibliche üblich war – bezeichnet eine leicht erhöhte, herausragende und zumeist bewachsene Stelle in Feuchtgebieten. Im Falle der Fischerhorste entlang der Wakenitz waren dies Stellen, die in den sumpfigen Uferbereichen und Auwäldern des Flusses trockenen Grund boten, auf dem sich Bauten errichten ließen und der Aufenthalt möglich war.

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Geschichte

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Bereits mit dem Barbarossa-Privileg von 1188 hatte Lübeck unter anderem das Vorrecht der Fischerei auf der Wakenitz erhalten, das im Reichsfreiheitsbrief von 1226 ausdrücklich bestätigt wurde. 1291 kaufte die Stadt von Herzog Albrecht II. von Sachsen die vollständigen Besitzrechte am Fluss; bis heute ist die Wakenitz von ihrem Beginn bei Rothenhusen an auf ganzer Länge Eigentum der Stadt Lübeck, die somit auch die Fischereirechte innehat. Spätestens im 14. Jahrhundert organisierten sich die Wakenitzfischer in einem eigenen Amt, dessen älteste Amtsrolle mit diversen Bestimmungen zu Fang und Verkauf von Fischen 1399 verfasst wurde.

Ursprünglich hatten die Wakenitzfischer ihre Wohnsitze in der Stadt selbst, fuhren morgens mit ihren Booten zum Fang flussaufwärts und kehrten abends zurück. Da dies viel täglichen Aufwand bedeutete und durch die zurückzulegende Wegstrecke die zum Fischfang zur Verfügung stehende Zeitspanne erheblich eingeschränkt wurde, gingen sie von einem nicht mehr erschließbaren Zeitraum an dazu über, mit amtlicher Genehmigung an geeigneten Stellen entlang des Flusses dicht am Ufer einfache Hütten von wenigen Quadratmetern Grundfläche zu errichten, die zunächst nur der Übernachtung dienten, so dass der Fischfang auf zwei oder mehrere Tage ausgedehnt werden konnte und sich die Zahl der zeitraubenden Fahrten erheblich verringerte. Zudem war es möglich, in den von Land aus nicht zugänglichen Hütten – der Wakenitzlauf wurde fast auf ganzer Strecke von einem breiten, weglosen Gürtel aus dichten Auenwäldern und Sümpfen gesäumt – die Ausrüstung sicher und dauerhaft zu lagern.

Von der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts an machten die Fischer die so entstandenen Fischerhorste zunehmend zu ihren ständigen Wohnstätten, wobei die Stelle der Hütten größere Fachwerkhäuser in der Art mecklenburgischer Bauernkaten einnahmen, und traten den Weg in die Stadt nur noch zum Verkauf ihres Fangs an. Ein rechtliches Problem ergab sich daraus nicht, da das Westufer der Wakenitz bis auf Höhe von Groß Grönau Lübecker Territorium war und, seit Schattin im Jahre 1300 an die Stadt gefallen war, ihr auch das komplette Ostufer bis nach Rothenhusen am Ratzeburger See gehörte; die Behausungen der Wakenitzfischer befanden sich also auf Lübecker Gebiet. Rothenhusen selbst war nie ein Fischerhorst, obgleich sich auch hier zeitweise ein Fischerbuden (so der in Lübeck gebräuchliche Singular des Begriffs) befand.

Die Fischer waren als Gegenleistung für die Nutzung städtischen Grundes für jedes Haus mit Feuerstelle zu einer jährlichen Naturalabgabe von einem halben Rauchhuhn verpflichtet; 1846 wurde diese Leistung in eine Geldzahlung in Höhe von 5 Schilling umgewandelt, mit der Währungsumstellung von 1871 dann in 15 Pfennig umgerechnet und 1914 schließlich gegen eine einmalige Ablösezahlung aufgehoben, da die Entrichtung des äußerst geringen Betrags von den Fischern häufig vergessen wurde, was in jedem solchen Fall die aufwendige Eintreibung durch einen städtischen Bediensteten notwendig machte.

Während die meisten Wakenitzhorste ihren Ursprung in sogenannten Fischerbuden hatten, gab es Ausnahmen. Nädlershorst etwa ging aus einem Fährhaus hervor und Ziegelhorst – der einzige Wakenitzhorst, der nie auf Lübecker Territorium lag – aus einer Ziegelei.

Kirchlich gehörten die drei Fischerbuden, der Kaninchenberg, die an der Wakenitz belegenen sechs Horsten und Müggenbusch zum Gemeindegebiet der Aegidienkirche.[1]

Im 19. Jahrhundert begann die Bedeutung der Wakenitzfischerei zu schwinden, die von der Stadt vorgegebene Höchstzahl von 11 aktiven Fischerhorsten wurde nicht mehr erreicht. Mehrere Horste wurden zu Ausflugslokalen, die zum Teil bis heute existieren, andere fanden beispielsweise als Gärtnereibetrieb oder als Kinderheim neue Verwendung. Als Folge des Groß-Hamburg-Gesetzes fielen 1937 drei der vier Horste auf dem Ostufer der Wakenitz an das Land Mecklenburg, während die auf dem Westufer gelegene Nädlerhorst an die Gemeinde Groß Grönau überging. Alle Horste auf der Ostseite der Wakenitz verschwanden 1961: Drei wurden von den Grenztruppen der DDR in Zusammenhang mit den Zwangsaussiedlungen geschleift, die auf Lübecker Gebiet liegende Huntenhorst wurde im selben Jahr abgebrochen.

Von den verbliebenen Horsten dient heute keiner mehr dem Fischfang, seit der auf dem Goldberg ansässige letzte Wakenitzfischer 1975 die Fischerei aufgab.

An die heute nicht mehr existierenden Horste erinnern Straßennamen in Lübeck-Eichholz: Huntenhorster Weg, Brunshorster Weg, Stoffershorster Weg.

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Liste der Wakenitzhorste

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(von Lübeck stromaufwärts)

Weitere Informationen Name, Alternative Bezeichnungen ...
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Literatur

  • Rolf Wegner: Die Horste an der Wakenitz und deren Bewohner, in: Vaterstädtische Blätter, 32. Jahrgang, S. 56 ff.; Lübeck 1981
  • Arbeitsgemeinschaft Lübecker Lehrer für Heimatschule und Heimatforschung (Hrsg.): Lübecker Heimathefte 1/2: Die Wakenitz. Verlag Charles Coleman, Lübeck 1926

Einzelnachweise

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