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Wartordnung von 1498

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Wartordnung von 1498
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Die Wartordnung von 1498 ist ein spätmittelalterliches Dokument, welches die Einrichtung eines Systems von Warten für das Markgraftum Brandenburg-Kulmbach regelte. Warttürme, teilweise zwar stark verändert als Aussichtstürme, haben sich bis in die heutige Zeit erhalten.

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Wartturm in Hof

Guttenberger Fehde

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Die Wartordnung wurde 1498 von Markgraf Friedrich erlassen. Er war als Friedrich II. Markgraf von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach. Die Warten waren allerdings alle „oberhalb des Gebürgs“, also im Raum Brandenburg-Kulmbach, eingerichtet. Hauptmann dieses Gebietes war Konrad von Wirsberg.

Anlass der Wartordnung war die Guttenberger Fehde mit Familienmitgliedern derer von Guttenberg, die mit dem Herzog Georg von Bayern-Landshut verbündet waren. Mit ihrer Stammburg Guttenberg waren sie eine unmittelbare Bedrohung der Plassenburg, des Sitzes des Markgrafen, und befanden sich in unmittelbarer Nähe vieler markgräflicher Dörfer und Burgen. Am 4. September 1497 erklärte der Markgraf den Guttenbergern auf ihrer Stammburg die Fehde, nachdem die Burg für den bayerischen Herzog geöffnet worden war und eine kleine bayerische Besatzung aufgenommen hatte. Als der Markgraf die Burg vier Tage belagerte, gelang den Guttenbergern die Flucht. Im Frühjahr 1498, nach erfolglosen Verhandlungen, häuften sich Überfälle der Guttenberger, denen unter anderem auch Schloss Schellenberg als Ausgangsbasis diente. Hauptmann Kunz von Wirsberg und Landschreiber Friedrich Penker arbeiteten in dieser Situation die Wartordnung aus.

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Wartordnung

Die Wartordnung wurde mehrfach im Gebiet Brandenburg-Kulmbach bekannt gegeben. Parallel wurden weitere Maßnahmen getroffen, um die Schäden der Fehde zu verringern, so die Aufforderung der Regierung an die Bevölkerung zu erhöhter Wachsamkeit oder die Empfehlung, Scheunen zu leeren und Getreide auszudreschen, um Brandschäden zu reduzieren. Auffällige fremde Reisende sollten von Wirtsleuten und der Bevölkerung gemeldet werden. Bürger und Bauern, die das Markgraftum verlassen wollten, um z. B. einen auswärtigen Markt zu besuchen, mussten diese Reise beim Amtmann anmelden. Dies sollte ihre Gefangennahme zum Zwecke der Lösegelderpressung verhindern, bereits Gefangene durften nur mit offizieller Zustimmung wieder ausgelöst werden. Die Wartordnung regelte, dass Warten mit Wächtern durchgehend zu besetzen waren und bei Gefahr Signalfeuer, mit Feuer bzw. Rauch, gegeben werden sollte. Daneben waren die Wachen angehalten, ihre Beobachtungen auch vor Ort zu melden und gegebenenfalls auch, woher das weitergeleitete Signal ursprünglich kam.

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Liste der 13 Warttürme

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Das System bestand nach der Wartordnung aus 13 Warttürmen.

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Entwicklung des Wartsystems

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Warten bestanden bereits vor der Wartordnung, zum Beispiel zur Sicherung von Altstraßen. Die Wartordnung von 1498 hatte grundsätzlich zum Ziel, kleinere gegnerische Truppenverbände schnell zu erkennen und entsprechende Gegenwehr vor Ort zu mobilisieren. Jedoch war der Aufwand, die Warten personell auszustatten und instand zu halten, hoch, so dass nach Zeiten der Gefahr die Warten auch schnell wieder baufällig wurden. Auch in den folgenden Jahrhunderten wurden Warten vor allem in Kriegszeiten genutzt. Ihre Aufgabe veränderte sich dahingehend, größere gegnerische Truppenbewegungen wahrzunehmen und Verteidiger großräumig auf vereinbarten Sammelplätzen zusammenzurufen. 23 Warten waren zuletzt im Spanischen Erbfolgekrieg modernisiert und mit Wachmannschaften besetzt worden. Die Funktion der Warten erfüllten darunter etliche Türme von Burgen. Der Einsatz der Warten in Kriegszeiten begann vermutlich schon während der Hussitenkriege und dem Bayerischen Krieg. Auch im Ersten Markgrafenkrieg, im Landshuter Erbfolgekrieg und im Zweiten Markgrafenkrieg spielten die Warten eine Rolle. Hanns Hofmann weist auch auf den Fränkischen Krieg 1523 hin, da die Warten ja ursprünglich gerade zur Eindämmung des Fehdewesen angelegt worden sind. Er weist außerdem anhand des Überfalls auf die Stadt Hof im Schmalkaldischen Krieg und anhand der Kriegshandlungen während der Belagerung von Hof 1553 darauf hin, dass der Hofer Wartturm zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mit Wachen besetzt gewesen sein dürfte.[2] Im Dreißigjährigen Krieg dienten sie auch als Zufluchtsort der Landbevölkerung.

In der folgenden Liste werden exemplarisch weitere Warten des Systems aufgeführt:

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Literatur

  • Hanns Hofmann: Der Wartturm – ein mittelalterliches Bauwerk. In: Kulturwarte – Monatsschrift für Kunst und Kultur, Heft 10/1986. Hof 1986. S. 262–267.
  • Helmut Hennig: Warthen auff dem Gebirg. Ein altes Alarmsystem in unserer Heimat (= Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Oberfranken. Heimatbeilage. Nr. 256, ZDB-ID 583304-8). Regierung von Oberfranken, Bayreuth 1998.

Einzelnachweise

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