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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim

ehemalige Behörde in Mannheim Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim (WSA Mannheim) war ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Deutschland. Es gehörte zum Dienstbereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, vormals Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest.

Schnelle Fakten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim (WSA Mannheim), Staatliche Ebene ...

Durch die Zusammenlegung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Mannheim und Freiburg ging es am 22. Oktober 2019 im neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein auf.

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Zuständigkeitsbereich

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Dienstgebäude in Mannheim

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim war ab 1965 zuständig für die Bundeswasserstraßen Rhein von der deutsch-französischen Grenze bis Mainz (Weisenauer Brücke der A 60), die Altrheine Lampertheim und Stockstadt-Erfelden und den Neckar von der Mündung in den Rhein bis zur Abzweigung des Seitenkanals in Mannheim. Zum 1. Januar 1965 war das Wasser- und Schiffahrtsamt Speyer aufgelöst und seine Zuständigkeit vom Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim übernommen worden.[1]

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Aufgabenbereich

Zu den Aufgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Mannheim gehörten:

Außenbezirke

Zum Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim gehörten die Außenbezirke in Karlsruhe, Speyer und Worms. Zum Außenbezirk in Worms gehörte auch die Außenstelle in Oppenheim.

  • Der Außenbezirk Karlsruhe war zuständig für den Rhein von Rhein-km 352,07 (deutsch-französischen Grenze) bis Rhein-km 393,4.
  • Der Außenbezirk Speyer war zuständig für Rhein-km 393,4 bis Rhein-km 432,0 sowie den Neckar von der Mündung in den Rhein (Neckar-km 0,0) bis zur Abzweigung des Seitenkanals in Mannheim (Neckar-km 4,6).
  • Der Außenbezirk Worms mit der Außenstelle Oppenheim war zuständig für:
    • Rhein-km 432,000 – 493,500
    • Lampertheimer Altrhein km 0,000 – 4,700
    • Stockstadt-Erfelder Altrhein km 0,000 – 9,800
    • Oppenheimer Hafen bei Rhein-km 480,500
    • Goldgrundhafen (Altarm, Einmündung bei Rhein-km 484,030)
    • Mühlarm Nackenheim und Nachengasse (Nebenarm, Abzweig bei Rhein-km 484,900, Einmündung bei Rhein-km 488,300)

Kleinfahrzeugkennzeichen

Den Kleinfahrzeugen im Bereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Mannheim wurden Kleinfahrzeugkennzeichen mit der Kennung MA zugewiesen.

Einzelnachweise

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