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Zahlkarte (Einzahlungsschein)
Einzahlungsformular , das von der Post zur Einzahlung von Bargeld auf ein Postscheckkonto verwendet wird Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Zahlkarte wurde ein Einzahlungsformular bezeichnet, das von der Post zur Einzahlung von Bargeld auf ein Postscheckkonto verwendet wurde.[1] Sie diente so der halbbaren Zahlung und war damit dem Zahlschein anderer Banken vergleichbar.[2]


Die Einzahlung per Zahlkarte unterlag keiner Begrenzung des Betrags. Sie war bei der Deutschen Bundespost auf das eigene Postscheckkonto gebührenfrei, auf fremde Konten gebührenpflichtig.[3] Zahlkarten waren durch blaue Bedruckung, teilweise auch durch hellblaues Papier kenntlich.
Die Benutzung von Zahlkarten lief in Deutschland Anfang der 1990er Jahre aus,[4] an ihre Stelle sind Zahlscheine getreten.[5]
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Siehe auch
- Postanweisung zur Übermittlung von Bargeld
- Postscheckverkehr
- Einzahlungsschein (Schweiz)
Einzelnachweise
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