Methode der Zeitermittlung für Bewegungsstudien Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Zeitstudie oder auch Zeitaufnahme ist laut REFA[1] eine Methode der Zeitermittlung und bezeichnet das Ermitteln von Sollzeiten durch Messen und Auswerten von Istzeiten mit Hilfe eines Zeitaufnahmegeräts. Das im deutschsprachigen Raum gängigste Verfahren ist die Zeitstudie nach der REFA-Methodenlehre. Im jeweiligen regionalen Entgelt-Rahmentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie sind zur Zeitstudie und anderen Methoden der Datenermittlung für die Zeitwirtschaft detaillierte Regelungen vereinbart.
Die Ursprünge der Zeitstudie liegen im Scientific Management nach Frederick Taylor. Durch die Arbeiten von Frank Bunker Gilbreth und dessen Frau Lillian wurden sie vor allem mit Bewegungsstudien systematisiert.[2] Charles Bedaux trug die Systematik von Erhol- und Verteilzeiten bei.
Zur Durchführung einer Zeitaufnahme werden die Arbeitsabläufe von Mensch und Betriebsmittel in verschiedene Ablaufarten unterteilt (siehe: Zeit je Einheit).
Auf der ersten Ebene sind dies:
In einem weiteren Schritt erfolgt nur mehr eine Unterteilung der Arbeitsträger im Einsatz. Die Haupttätigkeit oder Hauptnutzung dient der planmäßigen, unmittelbaren Erfüllung der Arbeitsaufgabe und ist auf die Bearbeitung der Objekte ausgerichtet. Nebentätigkeiten oder Nebennutzungen dienen nur mittelbar der Erfüllung der Arbeitsaufgabe wie zum Beispiel Umrüsten von Maschinen, Heranholen von Objekten. Der Eintritt und Ablauf von zusätzlichen Tätigkeiten ist unvorhersehbar und kann daher nicht im Voraus bestimmt werden, zum Beispiel Störungen, Reparaturen. Bei den Unterbrechungen werden ablauf-, störungs-, erholungs- oder persönlich bedingte unterschieden.
Für die Ermittlung von Vorgabezeiten wurde von REFA ein Standardprogramm mit folgenden Hauptschritten entwickelt.[1]
Zeitstudien können bezogen auf einzelne spezifizierte Aufgaben oder systematisch zur Gewinnung von Zeitbausteinen zur Erarbeitung eines Planzeitenkataloges und zur Gewinnung einer Datenbasis zum Vergleichen und Schätzen durchgeführt werden.
Da es sich um eine sehr aufwändige Methode der Zeitermittlung handelt, sollte sie eher bei häufig wiederkehrenden materiellen Prozessabläufen angewandt werden. Typischerweise sollten die Arbeitsabläufe in einzelne Schritte zerlegbar sein, um alle Vorgänge möglichst genau zeitlich erfassen zu können.
Da die Mitarbeiter direkter Fremdbeobachtung ausgesetzt sind, sind sie vorab zu informieren und in den Prozess einzubinden, damit eine möglichst hohe Akzeptanz bei allen Beteiligten gewährleistet wird.
Im jeweiligen regionalen Entgelt-Rahmentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie ist geregelt, dass im Zeitentgelt keine Leistungsdaten (z. B. Vorgabezeiten) vorgegeben werden dürfen – mit Ausnahme allgemeiner Arbeitsvorschriften. Dagegen ist es im Rahmen der tariflichen Regelungen im Leistungsentgelt zulässig, Leistungsdaten (z. B. Vorgabezeiten) vorzugeben. Hierbei besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Ziff. 11 des Betriebsverfassungsgesetzes. Die detaillierten Regelungen in den Entgelt-Rahmentarifverträgen sind zu beachten.[4]
Die bekanntesten Techniken der Zeitermittlung neben der Zeitaufnahme sind:
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