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begehen
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begehen (Deutsch)
Verb
Worttrennung:
- be·ge·hen, Präteritum: be·ging, Partizip II: be·gan·gen
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] ein Objekt beschreiten, um es zu inspizieren; auf etwas zu Fuß gehen
- [2] mit seiner Handlung gegen etwas verstoßen (z. B. gegen ein Gesetz)
- [3] gehoben: ein Ereignis feiern, zelebrieren
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Verb gehen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Synonyme:
- [2] verüben
Beispiele:
- [1] Darf mein Vermieter meine Wohnung begehen und Fotos machen?
- [1] Der frisch asphaltierte Fußweg kann noch nicht begangen werden.
- [2] Er beging Hochverrat, als er sich weigerte, dem Befehl des Kaisers zu folgen.
- [3] Der Jahrestag wird im ganzen Land festlich begangen.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [2] eine Straftat, ein Verbrechen, eine Sünde begehen
- [3] etwas festlich, feierlich begehen
Wortbildungen:
Übersetzungen
[1] ein Objekt inspizieren; auf etwas gehen
[2] mit seiner Handlung gegen etwas verstoßen
|
[3] gehoben: ein Ereignis feiern, zelebrieren
|
- [1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „begehen“
- [1–3] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „begehen“
- [1–3] Duden online „begehen“
- [*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „begehen“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: begehren
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