Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Gesetz anlässlich der Flüchtlingskrise 2015 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (zusammen mit der zugehörigen Begleitverordnung auch Asylpaket I genannt[1]) ist ein Artikelgesetz, das angesichts der sich im Jahr 2015 zuspitzenden Flüchtlingskrise in Deutschland verschiedene Änderungen im deutschen Asylrecht vorgenommen hat. Das Gesetz soll das Asylverfahren beschleunigen, die Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger vereinfachen und Fehlanreize, die zu einem weiteren Anstieg ungerechtfertigter Asylanträge führen könnten, beseitigen. Gleichzeitig soll die Integration von Ausländern mit Bleibeperspektive verbessert werden. Um die Unterbringung der großen Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland gewährleisten zu können, soll zudem für einen befristeten Zeitraum von geltenden Regelungen und Standards abgewichen werden können.[2]
Basisdaten | |
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Titel: | Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Asylrecht |
Erlassen am: | 20. Oktober 2015 (BGBl. 2015 I S. 1722) |
Inkrafttreten am: | 24. Oktober 2015 |
Weblink: | Gesetzestext |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |