Deutsch-polnischer Nichtangriffspakt
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Die deutsch-polnische Erklärung – auch Piłsudski-Hitler-Pakt[1] – wurde zwischen der nationalsozialistischen Reichsregierung unter Adolf Hitler und der polnischen Regierung, die vom kein staatliches Amt bekleidenden Marschall und faktischen Machthaber Józef Piłsudski dominiert war, geschlossen und am 26. Januar 1934 vom deutschen Außenminister Konstantin Freiherr von Neurath und dem polnischen Botschafter Józef Lipski in Berlin unterzeichnet. Hitler kündigte den Vertrag einseitig am 28. April 1939 auf.
Schnelle Fakten Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und Polen ...
Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und Polen | |
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Kurztitel: | Deutsch-polnischer Nichtangriffsvertrag auch: Piłsudski-Hitler-Pakt |
Datum: | 26. Januar 1934 |
Inkrafttreten: | 26. Januar 1934 |
Fundstelle: | RGBl. 1934 II, S. 118 |
Vertragstyp: | Bilateral |
Rechtsmaterie: | Nichtangriffsvertrag |
Unterzeichnung: | 26. Januar 1934 |
Ratifikation: | N/A |
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