Deutsche Kanzlei (Kopenhagen)
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Die Deutsche Kanzlei (dänisch Tyske Kancelli, ab 1806 Schleswig-Holsteinische Kanzlei, von 1816 bis 1849 Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei) war vom 17. bis 19. Jahrhundert die für die in Personalunion vom dänischen König regierten Herzogtümer Schleswig und Holstein zuständige Verwaltungsbehörde mit Sitz in Kopenhagen[1].
Der Begriff Deutsche Kanzlei erklärt sich über die von der Kanzlei verwendete deutsche Verwaltungssprache. Schleswig selbst war dänisches Lehen, während Holstein deutsches Reichslehen und später Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes war.