Direkte Demokratie in Baden-Württemberg
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Baden-Württemberg war das erste Bundesland, dass 1956 Regelungen zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in die Gemeindeordnung einführte.[1] Die Möglichkeiten der Wahrnehmung von Instrumenten der direkten Demokratie in Baden-Württemberg bestehen auf Landesebene und der Ebene der Gemeinde.