Land (Deutschland)
selbständiges Staatsrechtssubjekt innerhalb der Verwaltungsgliederung der Bundesrepublik Deutschland / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen Sprachgebrauch[1] oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen[2] Gliedstaaten. Seit 1990 besteht die Bundesrepublik aus 16 Ländern. Die Länder bilden nach dem Grundgesetz gemeinsam einen souveränen Bundesstaat, keinen losen Staatenbund.