Erste-Hilfe-Raum
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Ein Erste-Hilfe-Raum ist ein Raum im Gebäude eines Betriebs, in dem Erste Hilfe geleistet oder eine ärztliche Erstversorgung durchgeführt werden kann.
Seit dem Inkraftsetzen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ab 2014[1] gibt es in Deutschland nur noch den einheitlichen Begriff „Erste-Hilfe-Raum“. Bis dahin gebräuchliche Alternativbezeichnungen wie „Sanitätsraum“[2] oder „Krankenzimmer“ sind seitdem veraltet, bzw. haben eine Bedeutungsverengung erfahren.