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Ein Flugschüler (englisch Student Pilot) ist eine Person, die zum Erwerb oder zur Erweiterung einer Fluglizenz an einer Flugschule durch Fluglehrer ausgebildet wird.
Im deutschen Sprachgebrauch kann der Flugschüler sowohl eine Person ohne fliegerische Ausbildung sein, in der deutschen Fliegersprache oft als Fußgänger bezeichnet, als auch ein Pilot, der eine weitere fliegerische Qualifikation erwerben möchte. Voraussetzungen und Rechte des Flugschülers sind in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen auf internationaler und nationaler Ebene festgelegt.[1]
Zum Erwerb einer durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO anerkannten Lizenz, wie Privatpilotenlizenz, Berufspilotenlizenz und Verkehrspilotenlizenz, gibt es folgende Voraussetzungen und Einschränkungen:[1]
Für alle Mitgliedsstaaten der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) wird die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal und damit auch die Stellung des Flugschülers durch die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (EU-FCL) geregelt:[2]
In den Vereinigten Staaten wird für Flugschüler eine eigene Lizenz (englisch Student Pilot Certificate) von der Federal Aviation Administration (FAA) ausgegeben. Sie ist beim Alleinflug mitzuführen und weist gegenüber Behörden in Verbindung mit dem Eintrag des Fluglehrers im Flugbuch die Rechte als Flugschüler und die Berechtigung zum Alleinflug nach. Voraussetzungen sind:[3]
Ausländer müssen vor dem Aufnahme der Flugausbildung in den USA oder zum Erwerb einer FAA Lizenz außerhalb der USA das Alien Flight Student Program (AFSP) durchlaufen. Es handelt sich hierbei um eine Sicherheitsüberpfung durch die Transportation Security Administration des United States Department of Homeland Security[4] und wurde als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 eingeführt.
Eine Flugschule ist eine Institution, die es Interessierten ermöglicht, die Handhabung und Führung eines Fluggerätes zu erlernen oder bereits vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Die Ausbildung der Flugschüler erfolgt in Theorie und Praxis durch Fluglehrer. Dabei wird die praktische Handhabung des Fluggeräts in Flugstunden auf für die Schulung geeigneten Luftfahrzeugen, z. B. Schulflugzeugen, erlernt. Grundsätzlich gibt es bei den EASA-Mitgliedsstaaten zwei unterschiedliche Flugschulen:[5]
In der theoretischen Ausbildung werden meist folgende Fächer gelehrt, die um weitere Fächer, je nach Luftfahrzeugklasse oder Pilotenlizenz ergänzt werden.[6]
Die praktische Flugausbildung findet meist in mehreren Phasen statt. Beispielhaft wird hier die Ausbildung zur Privatpilotenlizenz genannt:[7]
Flugschüler in der militärischen Luftfahrt sind meist angehende Offiziere, seltener Unteroffiziere, welche eine fliegerische Ausbildung durchlaufen. Meistens findet vor dem eigentlichen Beginn der Ausbildung ein allgemeines und fliegerisches Auswahlverfahren statt, in dem sichergestellt werden soll, dass nur gut geeignete Kandidaten die straff organisierte und fliegerisch anspruchsvolle Ausbildung durchlaufen. Dabei kann die fliegerische Ausbildung
Zudem haben viele Staaten eine vormilitärische Ausbildung für Flügschüler eingeführt, welche eine Eignungsfeststellung durchführt oder eine fliegerische Grundausbildung, z. B. in der Schweiz als vordienstliche Ausbildung oder in den USA das Kadettenprogramm der Civil Air Patrol.
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