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Bundeskriminalamt (Deutschland)
Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei ist eine dem Bundesministerium des Innern und für Heimat nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Standorten in Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin und Meckenheim bei Bonn. Zusammen mit der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag ist es eine der drei Polizeien des Bundes.


Das BKA hat die Aufgabe, die nationale Bekämpfung von Kriminalität in enger Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern zu koordinieren. In diesem Rahmen unterhält das BKA zentrale erkennungsdienstliche und kriminaltechnische Einrichtungen und Sammlungen.
Das BKA verfügt in bestimmten schwerwiegenden Kriminalitätsfeldern über eigene Ermittlungskompetenzen, insbesondere auch bei länderübergreifenden und internationalen Zusammenhängen. Außerdem kann das BKA mit Ermittlungen tätig werden, wenn der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einen entsprechenden Auftrag erteilt, eine Landesbehörde darum ersucht oder das Bundesministerium des Innern und für Heimat es anordnet.
Darüber hinaus schützt das BKA die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie Zeugen auf Bundesebene. Das BKA vertritt die Bundesrepublik Deutschland bei Interpol als Nationales Zentralbüro.[4]
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Geschichte
Zusammenfassung
Kontext
1950er und 1960er Jahre
Gründung des Amtes
Ende 1945 wurden von den alliierten Besatzungsmächten erste regionale Kriminalämter eingerichtet. Die Landesregierungen fassten in Abstimmung mit den Alliierten die regionalen Kriminalämter zu „Landeskriminalpolizeiämtern“ zusammen. Das Grundgesetz bestätigte, dass die Polizeihoheit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. Dem Bund wurde lediglich die Befugnis zugebilligt, ein zentrales Kriminalpolizeiamt zu unterhalten (Art. 73, Art. 87 GG). Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage trat am 15. März 1951 das Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes in Kraft.
Im April/Mai des Jahres 1951 wurde Wiesbaden als Sitz des BKA von der Bundesregierung ausgewählt. In einer Kabinettssitzung am 27. Oktober 1950 war noch Hamburg als Sitz geplant gewesen, da die Stadt „in der internationalen Verbrecherbekämpfung seit jeher führend“ gewesen sei.[5] Sie übernahm dabei die Aufgaben des Kriminalpolizeiamts für die Britische Zone in Hamburg, das mit Schaffung des BKA als Außenstelle in dieses überführt wurde. Eine eigenständige bundesweite Einrichtung zur Verbrechensbekämpfung war zu dieser Zeit sehr umstritten, sowohl aus Sicht der Länder, die ihre Selbstständigkeit beibehalten wollten, als auch wegen der Forderung der drei westlichen Alliierten, in Berücksichtigung der Erfahrungen mit einer zentral geführten Polizei in der nationalsozialistischen Vergangenheit (vgl. auch Reichssicherheitshauptamt), die Polizei möglichst dezentral zu organisieren. Das BKA erhielt anfangs überwiegend Aufgaben der Koordination ohne sogenannte Exekutivbefugnisse. Eine Strafermittlungstätigkeit konnte nur auf besondere Anordnung des Bundesinnenministers oder auf Ersuchen der Länder aufgenommen werden.
1952 wurde das BKA in die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation IKPO (Interpol) aufgenommen. Das BKA war sowohl Zentralstelle für die Länderpolizeien als auch für eigene Ermittlungen in einigen festgelegten Deliktsfeldern zuständig. 1951 betrug die Anzahl der Beschäftigten beim BKA 355, 1960 waren es 637. Das Haushaltsvolumen betrug 1960 umgerechnet rund 5,5 Mio. EUR.[2]
Fortwirken der NS-Zeit in Personal, Organisationsstruktur und polizeilichen Konzepten
Die Behörde wies bei ihrer Gründung und für die folgenden 20 Jahre ähnlich wie Justiz, Verfassungsschutz und BND vor allem in der Führungsetage einen zunächst fast hundertprozentigen Bestand an ehemaligen Mitgliedern der NSDAP und Angehörigen der SS auf.[6][7] Aufgebaut wurde sie unter der Leitung der Kriminalkommissare und ehemaligen SS-Angehörigen Paul Dickopf und Rolf Holle. Prägend für den Aufbau des BKA war auch der in Konkurrenz zu Holle und Dickopf stehende Bernhard Niggemeyer, der das Kriminalistische Institut des BKA begründete und leitete.[8] Noch 1959 waren zwei Drittel der Beamten im BKA-Führungspersonal ehemalige SS-Mitglieder, drei Viertel gehörten zuvor der NSDAP an.[9][10] Nur zwei von 47 leitenden Beamten des BKA hatten keine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer.[11] Zu diesen SS-Führern und belasteten Mitarbeitern zählten:[12][13]
- ehemaliger Hauptsturmführer Theo Saevecke, der stellvertretender Leiter der Sicherungsgruppe wurde.
- ehemaliger Sturmbannführer Kurt Amend, Chef-Fahnder des Berliner Reichskriminalpolizeiamts (RKPA) und Ex-Mitglied im Sicherheitsdienst der SS, wurde Chef-Fahnder in Wiesbaden
- ehemaliger Sturmbannführer Otto Martin, Biologe in der SS-Forschungsgemeinde Ahnenerbe, wurde Chef in der Biologischen Abteilung.
- ehemaliger Hauptsturmführer Heinz Drescher, Chef der Personenfeststellungszentrale und der Fingerabdrucksammlung im RKPA wurde Chef des Erkennungsdienstes.[14]
- ehemaliger Hauptsturmführer Heinrich Bergmann, Referat Ausbildung und Eignungsprüfungen und andere Abteilungen
- Rudolf Mally, Urkundenprüfung
- ehemaliger Hauptsturmführer Eduard Michael, Verwaltungs- und Personalchef
- ehemaliger Hauptsturmführer Georg Franz Fischer
- ehemaliger Hauptsturmführer Gerhard Freitag
- ehemaliger Hauptsturmführer Kurt Griese, Regierungsdirektor im BKA
- ehemaliger Hauptsturmführer Kurt Lach
- ehemaliger Hauptsturmführer Rudolf Thomsen, Regierungskriminalrat
- ehemaliger Obersturmführer Heinrich Erlen
- Josef Ochs, Jurist im RKPA und auch für die Einweisung von Sinti in Konzentrationslager zuständig[15]
- Otto Gunia
- ehemaliger Obersturmführer Georg Heuser
- ehemaliger Hauptsturmführer Eberhard Eschenbach, Leiter des Ausbildungsreferats
- Joachim Kaintzik, Referat Kapitalverbrechen und Diebstahl
- ehemaliger Sturmbannführer Waldemar Krause
- ehemaliger Hauptsturmführer Wilhelm Rohrmann
- Richard Pelz
- Karl Schulz
- Bernd Wehner
- Hans-Heinrich Worthmann
- Kurt Zillmann
- Walter Zirpins
Zuständiger Referent im Bonner Ministerium des Innern für den Aufbau des BKA war Max Hagemann, der 1951 Präsident des BKA wurde.
Selbst 1969 zählte noch ein Viertel des BKA-Führungspersonals zu ehemaligen SS-Mitgliedern, die Hälfte aller Beamten waren einst Parteimitglieder der NSDAP.[10]
Nicht nur das Personal war von Anfang an weitgehend das gleiche wie in der Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch die Organisationsstruktur und die Arbeitsweise. Aufbau der Organisation, Instruktionen und Formulare wurden weitgehend kopiert, Dickopf übernahm Haushaltsberechnungen, Stellenpläne und Arbeitsanweisungen für das BKA teilweise 1:1 aus dem Reichskriminalpolizeiamt, das auch in seiner Struktur als Vorbild und Blaupause des BKA diente.
Auch das Verbrechenskonzept und die Theorie der Verbrechensbekämpfung schloss sich fast nahtlos an die NS-Zeit an, besonders hinsichtlich der Auffassung von Sinti und Roma.[16]
Beginn der offiziellen Aufarbeitung der Geschichte 2007/2008
Fast 60 Jahre nach der Gründung des BKA beauftragte Jörg Ziercke 2008 nach einem Kolloquium 2007 eine externe Forschungsgruppe um den Historiker Patrick Wagner mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.[17] Laut BKA-Präsident Ziercke wolle man dadurch eine „Erinnerungskultur fordern und fördern“.[18] Noch wenige Jahre vorher hatte man der Forschungsarbeit Dieter Schenks und anderer jegliche Unterstützung und Anerkennung verweigert. Die Untersuchung selbst war von Innenminister Otto Schily für überflüssig erklärt worden. Der Entscheidung Zierckes waren Forderungen der Polizeigewerkschaft GdP 2004 und eine kleine Anfrage der PDS 2001 vorausgegangen, auf die die Bundesregierung geantwortet hatte: „Das Bundeskriminalamt hat keine nationalsozialistische Vergangenheit. Es ist im Jahre 1951 gegründet worden.“
1970er Jahre
Anfang der 1970er Jahre begann der Ausbau des BKA. Der Generalbundesanwalt wurde nun ermächtigt, das BKA mit polizeilichen Ermittlungen zu beauftragen. 1972 wurde das INPOL-Fahndungssystem mit Standort beim BKA installiert. 1970 betrug die Anzahl der Beschäftigten beim BKA 1211. Das Haushaltsvolumen betrug 1970 umgerechnet rund 19,9 Mio. EUR.[2]
1973 wurde das BKA-Gesetz so geändert, dass das Bundeskriminalamt neue Zuständigkeiten in der Bekämpfung bestimmter schwerwiegender organisierter Delikte mit internationalem Bezug erhielt, sofern Ermittlungen im Ausland erforderlich waren. Es war nun zuständig bei international organisierten Rauschgift-, Waffen- und Falschgelddelikten sowie bei terroristischen Anschlägen gegen Verfassungsorgane des Bundes. Wegen der Aktivitäten der Rote Armee Fraktion baute man 1975 unter Gerhard Boeden am damaligen Standort Bonn-Bad Godesberg die Abteilung zur Bekämpfung des Terrorismus (TE) auf. Das BKA war nun Koordinierungsstelle im Bereich der Bekämpfung politisch motivierter Gewalttaten. Unter der Leitung von BKA-Präsident Horst Herold wurde – zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten – die Rasterfahndung eingeführt. Das Bundeskriminalamt erfuhr auch einen starken personellen und materiellen Ausbau. Die Zahl der Beschäftigten, die 1965 noch bei 818 lag, stieg bis 1980 auf 3339.
Die DNA-Analysedatei ist im BKA zentralisiert. Sie ist eine Verbunddatei, die für alle deutschen Polizeien betrieben wird. Hier werden sowohl die DNA-Daten von Straftätern gespeichert als auch Spuren von Tatorten registriert und abgeglichen. Der DNA-Beweis ist heute das erfolgreichste kriminalistische Instrument bei der Identifizierung von Tätern und der Zuordnung von Tatspuren.
1972 wurde der Haussicherungsdienst des Bundeskriminalamtes gegründet (heute BKA-Sicherungsdienst), der jedoch nur Aufgaben des Behördenselbstschutzes hat.
1980er Jahre
In den 1980er Jahren kamen keine wesentlichen neuen Aufgaben hinzu. Das BKA wurde nun mit aktueller Informations- und Kommunikationstechnik ausgerüstet. 1981 wurde der Standort der für präventiven und repressiven Staatsschutz[19] zuständigen Abteilungen von Bonn-Bad Godesberg nach Meckenheim (bei Bonn) verlagert.
1980 betrug die Anzahl der Beschäftigten beim BKA 3339. Das Haushaltsvolumen betrug 1980 umgerechnet rund 144,2 Mio. EUR.[2]
1990er Jahre
1990 betrug die Anzahl der Beschäftigten 3979. Das Haushaltsvolumen betrug 1990 umgerechnet rund 168,2 Mio. EUR.[2]
Nach der deutschen Vereinigung unterstützte das BKA den Aufbau neuer Landeskriminalämter in den neuen Bundesländern.
Der 1993 in Kraft getretene Vertrag über die Europäische Union konzentrierte und bündelte die polizeilichen Kooperationsformen (Einwanderung, Zoll etc.). Die Planung für ein europäisches Polizeiamt -Europol- begann, welches die Arbeit der jeweiligen nationalen Zentralbehörden zusammenführen und allen zugänglich machen soll.
1997 wurde die Strafverfolgungszuständigkeit des BKA erneut erweitert. Die Länder bekamen die Kompetenz eingeräumt, im grenznahen Bereich grenzüberschreitend mit den Nachbarstaaten zusammenzuarbeiten. Der internationale Dienstverkehr mit den Polizeibehörden anderer Staaten blieb sonst jedoch vollständig dem BKA vorbehalten.
1999 wurde die für den Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes zuständige Abteilung Sicherungsgruppe (Personenschutz) im Zusammenhang mit dem Umzug des Kernbereiches der Bundesregierung nach Berlin verlagert; dadurch verkleinerte sich der Standort aber nur gering.
Seit 2000
2000 betrug die Anzahl der Mitarbeiter 4529. Das Haushaltsvolumen betrug 2000 umgerechnet rund 298,1 Mio. EUR.[2] 2004 gab es seitens des Bundesinnenministers Otto Schily Überlegungen, große Teile und den Hauptsitz nach Berlin zu verlagern, um dort „sicherheitspolitische Aufgaben zu bündeln“. Hierauf kam es mit Unterstützung regionaler und lokaler Politiker im Raum Wiesbaden und Meckenheim zu massiven Protesten der Mitarbeiter des BKA, die schließlich dazu führten, dass Präsident Ulrich Kersten von Bundesinnenminister Otto Schily in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde und sein für Verwaltung zuständiger Vizepräsident, Rudolf Atzbach, das BKA verlassen musste.
Schließlich wurde noch im Frühjahr 2004 entschieden, dass rund 500 Mitarbeiter aus den Standorten Wiesbaden und Meckenheim zum Ausbau des Standortes Berlin dorthin verlagert werden, damit wurde allerdings die ursprünglich geplante Schließung der Standorte zurückgenommen, die Standorte werden vergleichsweise wenig verringert (in Meckenheim von ca. 1100 auf 900 Stellen). Noch im Jahr 2004 und Anfang 2005 kam es zur Verlagerung der Gruppe Islamistischer Terrorismus nach Berlin und zum Aufbau der neuen Abteilung Internationale Koordination (IK) mit einer Einheit für strategische Analysen in der Bundeshauptstadt. Gleichzeitig wurde ein Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) beim BKA Berlin eingerichtet. Der Aufbau der neuen Berliner Einheiten und der Umzug der entsprechende Mitarbeiter sind seit 2006 abgeschlossen.
In Wiesbaden wurde seit August 2004 ein Neubau in der Liegenschaft Äppelallee errichtet, der als Unterkunft für die Abteilung Kriminaltechnik dient und über Büro- und Laborräume verfügt. Der Neubau wurde im September 2007 an das Bundeskriminalamt übergeben.
Im Rahmen der Föderalismusreform 2006 wurde dem BKA die Zuständigkeit für die Abwehr des internationalen Terrorismus in Fällen übertragen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit eines Bundeslandes nicht erkennbar ist oder ein Land um Unterstützung bittet (Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG).[20] Zu diesem Zweck wurden dem BKA zahlreiche neue Kompetenzen zugebilligt, wie u. a. die heimliche Online-Durchsuchung.[21] Seitdem betreibt das BKA auch die Anti-Terror-Datei. 2019 betrug die Anzahl der Beschäftigten beim BKA 6369. Der Anteil der Tarifbeschäftigten lag bei 31,6 Prozent. Das Haushaltsvolumen betrug 2018 umgerechnet rund 673,6 Mio. EUR.[22]
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet seit einer Änderung des § 3a im Jahr 2021, die am 1. Februar 2022 in Kraft trat, bestimmte Unternehmen, gewisse auf ihren Plattformen begangene Straftaten von sich aus an das Bundeskriminalamt zu melden. Die mit den folgenden Ermittlungen befasste Stelle im BKA befindet sich am Standort Meckenheim und hatte bei Aufstellung einen Umfang von etwa 200 Stellen.[23]
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Auftrag
Zusammenfassung
Kontext
Die Aufgaben des Bundeskriminalamtes leiten sich aus den Art. 73 Nr. 10 und Art. 87 GG ab. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über „[…] die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei“ sowie die „[…] Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung“. Zu diesem Zweck kann der Bund durch Gesetz „[…] Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen“ errichten.
Aus dieser Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern folgt, dass im Grundsatz die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr und die Kriminalitätsbekämpfung bei den Polizeibehörden der Bundesländer liegt. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz) geregelt. Diese Ausnahmen gelten u. a. für:
- Ermittlungen (und teilweise Gefahrenabwehr) in Fällen des nationalen und internationalen Terrorismus
- Ermittlungen zum internationalen Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen, Munition und Sprengstoffen sowie der Herstellung von Falschgeld
- Ermittlungen, die durch eine Staatsanwaltschaft, eine zuständige Landesbehörde, den Bundesinnenminister oder den Generalbundesanwalt beauftragt werden
- Schutz der deutschen Verfassungsorgane (Bundespräsident, Kanzler, weitere Kabinettsmitglieder, Bundesverfassungsgericht, Mitglieder des Bundestages u. a.) sowie deren (ausländische) Gäste
- Schutz von Zeugen
- Ermittlungen bei Straftaten gegen Kritische Infrastrukturen (Kritis)
- Koordination der nationalen und internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, z. B. mit den deutschen LKA, Europol, Interpol oder ausländischen Polizeibehörden wie dem FBI
- Sammlung und Auswertung von polizeilichen Informationen
- Bereitstellung von Informationssammlungen und Datenbanken, z. B. INPOL, Schengener Informationssystem, ATD, RED, AFIS u. a.
- Unterstützung von nationalen sowie internationalen Polizeibehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften bei wissenschaftlichen Untersuchungen und Analysen, z. B. Forensik, Kriminologie
Das BKA gehört als nachgeordnete Behörde zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.[24]
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Organisation
Zusammenfassung
Kontext
Abteilung ZI – Zentraler Informations- und Fahndungsdienst
- Kriminaldauerdienst (KDD)
- Sprachen- bzw. Übersetzungsdienst
- Informations- und Datenservice
- Polizeilicher Nachrichtenaustausch
- Sicherheitsüberprüfungen
- Erkennungsdienst, Recherche und Auskunft
- Fahndungsdienst (Internationale polizeiliche Zusammenarbeit, Rechtshilfe)
- Allgemeine Fahndung, Öffentlichkeitsfahndung
- Schengen-Fahndung (SIRENE)
- Interpol-Fahndungen
- Zielfahndung
Abteilung ST – Polizeilicher Staatsschutz
- Lage- und Berichtswesen, Analyse
- Gefährdungssachbearbeitung
- Lagezentrum Staatsschutz
- Politisch motivierte Kriminalität – Terrorismus / Extremismus
- Internationaler Terrorismus, religiös motivierter Extremismus/Terrorismus
- Politisch motivierte Ausländerkriminalität
- Politisch motivierte Kriminalität rechts/links sowie Nationalsozialistische Gewaltverbrechen (NSG)
- Staatsterrorismus
- Spionage
- Politisch motivierte Waffenkriminalität, Proliferation, ABC-Waffenkriminalität
- Staatlich/nachrichtendienstlich gesteuerte Cybercrime-/Spionage
- Kriegsverbrechen (War Crimes Unit), Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ZBKV)[26]
- Finanzermittlungen Staatsschutz
- Siehe auch: Staatsschutz
Abteilung SO – Schwere und Organisierte Kriminalität
- Eigentumsdelikte
- Fälschungsdelikte
- Kapitaldelikte, Gewaltkriminalität, Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen
- Organisierte Kriminalität (OK)
- Rauschgiftkriminalität, Arzneimittelkriminalität
- Schleusungskriminalität, Menschenhandel
- Umweltkriminalität
- Waffenkriminalität, Sprengstoffkriminalität
- Wirtschafts- und Finanzkriminalität, Verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung (VIVA), Wirtschaftsprüfdienst (WPD)


Abteilung SG – Sicherungsgruppe
- SG E (Einsatz)
- Personenschutzkommandos (Bundespräsident, Kanzler, Bundesminister etc.)
- Ausländische Staatsgäste
- Operative Unterstützung, Aufklärung
- Spezialisierte Personenschutz-Kräfte wie Auslands- und Spezialeinsätze (ASE)
- SG F (Führungs- und Lagezentrum)
- Lagezentrum
- Logistik, IT-Unterstützung
- Aus- und Fortbildung Personenschutz
Sicherungsgruppe ist die Bezeichnung der Abteilung des Bundeskriminalamtes, welche für den Schutz der Mitglieder der bundesdeutschen Verfassungsorgane und deren ausländischen Gäste zuständig ist. Die SG wurde im Jahr 1951 in Bonn aufgebaut. Zunächst nahmen lediglich 26 Polizeibeamte die Schutzaufgaben wahr. Dafür stand ihnen in den ersten Jahren nur eine sehr dürftige Ausstattung zur Verfügung.[27]

Sitz der Abteilung ist seit dem 7. September 1999[28] die BKA-Liegenschaft Kasernengelände Am Treptower Park in Berlin, wo auch weitere Einheiten des Bundeskriminalamtes untergebracht sind. Die Beamten der Sicherungsgruppe sind speziell ausgewählte Polizisten, die vom BKA, der Bundespolizei oder einem Landeskriminalamt kommen und für den Personenschutz eine umfangreiche Ausbildung erhalten. Sie müssen einen gefestigten Charakter haben, sportliche Höchstleistungen erbringen, ein exzellentes Benehmen haben, die sondergeschützten Fahrzeuge beherrschen, sehr gut schießen können und in allen Situationen schnell und angemessen reagieren. Darüber hinaus sind sie teilweise als Rettungssanitäter geschult, um im Ernstfall die Erstversorgung übernehmen zu können. Der Sicherungsgruppe fällt die schwierige Aufgabe zu, ihre Schutzpersonen bis hinein ins Privatleben vor möglichen Anschlägen zu schützen und dennoch möglichst viel Transparenz und Bürgernähe zuzulassen.
Die Sicherungsgruppe war zeitweise auch für Ermittlungen bei Straftaten durch Bundesbedienstete und für alle Ermittlungen bei Hoch- und Landesverrat zuständig. Sie ermittelte ferner gegen Terroristen, insbesondere die Rote Armee Fraktion. Die Sicherungsgruppe wurde dabei in zwei Untergruppen aufgeteilt: SG I war für den eigentlichen Personenschutz zuständig und SG II übernahm den Ermittlungsdienst.[29]
Derzeit ist die Abteilung SG in Form eines Stabliniensystems organisiert: Der operative Personenschutz wird durch den Bereiche SG E (Einsatz) abgedeckt. Unterstützende wie organisatorische Dienste sind mit SG F in einem Stabsbereich, dem Führungs- und Lagezentrum angesiedelt.
Beim Objektschutz – also der äußeren (Gebäude-)Sicherheit – kooperiert die Sicherungsgruppe mit der Bundespolizei, der Polizei beim Deutschen Bundestag und den Länderpolizeien.
Abteilung OE – Operative Einsatz- und Ermittlungsunterstützung
- Technisch-Operativer-Service (TOS)
- Technologiemonitoring, Grundsatz, Logistik
- Analyse von Technologien (Prüfung auf Polizeieinsatztauglichkeit sowie auf Missbrauchspotential)
- IT-Forensik
- Einsatzunterstützung an Tatorten und während Exekutivmaßnahmen (z. B. Durchsuchungen)
- Sicherung und Aufbereitung digitaler Spuren
- Methodenentwicklung
- Datenanalyse, Videokompetenzzentrum
- Einsatztechnik
- Technologiemonitoring, Grundsatz, Logistik
- Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ)
- Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
- Informationstechnische Überwachung (ITÜ)
- Mobile Einsatzkommando (MEK)
- Berater- und Verhandlungsgruppen für Geiselnahmen und Entführungen Deutscher im Ausland
- Zeugenschutzprogramm
Abteilung KT – Kriminaltechnisches Institut
- Identifizierungskommission (IdKo)
- Tatortgruppe, Spurensicherung
- Spreng- und Branddelikte, Entschärfung, ABC-Tatorte
- Anwendungsbezogene Forschung zur Verbesserung und Etablierung von Untersuchungsverfahren und Spurensicherung
- Technische und naturwissenschaftliche Einrichtungen zur Erstellung von Gutachten für Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte in den Bereichen (national und international):
- Ballistik, Brand- und Raumexplosionsuntersuchungen
- DNA-Analytik, Untersuchung von Material- und Mikrospuren
- Handschriftenuntersuchung, Spracherkennung, Urkundenprüfung
- Physikalisches, biologisches und chemisches Zentrallabor, Toxikologie
- Digitalelektronik, Datenrekonstruktion, Bild- und Signalanalyse, Kryptoanalyse
Am 29. Februar 2008 wurde in der Wiesbadener Äppelallee der Neubau des Kriminaltechnischen Instituts nach ca. zweijähriger Bauzeit eingeweiht.[30][31]
Abteilung DI – Digitale Services und Innovation
- Informations- und Kommunikationsmanagement
- Klassische IT- und Bürokommunikation, wie Betriebssystem-Administration, Office Werkzeuge etc.
- Pflege von polizeilichen Daten (INPOL, Interpol, Europol, SIRENE, Anti-Terror-Datei)
Abteilung IZ – Internationale Koordinierung, Bildungs- und Forschungszentrum
- Pflege der EU- und internationalen Zusammenarbeit
- Koordinierung der Verbindungsbeamten
- Beratungsstelle für polizeipraktische Rechtsfragen, Rechtspolitik
- Polizeiliche Aus- und Fortbildung (national/international)
- Allgemeine Aus- und Fortbildung, Bildungsmanagement
- Kriminalpolizeiliche Spezialausbildung, Polizeitraining
- Internationale polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
- Kriminalistisches Institut
- Hochschule des Bundes, Fachbereich Kriminalpolizei
- Kriminalistisch-Kriminologische Polizeiforschung
- Forschungs- und Beratungsstelle Terrorismus/Extremismus
- Forschungs- und Beratungsstelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Dunkelfeldforschung
- Forschungs- und Beratungsstelle Cybercrime
- Forschungs- und Beratungsstelle Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Kriminalprävention
- Öffentlichkeitsarbeit, Internet-Redaktion[32]
Abteilung ZV – Zentrale Verwaltungsaufgaben
- Allgemeine Personalangelegenheiten
- Haus-, Liegenschafts- und Bauverwaltung, einschließlich zentraler Service-Tagungslogistik
- Haushalt, Beschaffung und Anlagenwirtschaft
- Innere Organisation
- Innerer Dienst
- Justiziariat
- Personalausgaben, Personalfürsorge
- Personalplanung, -einsatz und -gewinnung
- Personelle und materielle Sicherheit, Geheimschutz, Interne Ermittlungen
- Innenrevision, Korruptionsprävention
- Kfz-Verwaltung und Instandhaltung
Abteilung TE – Islamistisch motivierter Terrorismus/Extremismus
Die Abteilung TE wurde zum 1. November 2019 eingerichtet.[33] Personell besteht die Abteilung hauptsächlich aus dem Teilbereich der Abteilung ST, der bereits zuvor mit der Bekämpfung des Islamistischen Terrorismus befasst war. Die Abteilung übernimmt weitestgehend die gleichen Aufgaben, wie zuvor als Teilgebiet im Polizeilichen Staatsschutz. Als neue Aufgabe wird der Umgang mit Rückkehrern aus Kriegsgebieten in Syrien und dem Irak eingeführt, um von diesen ausgehende Gefahren abschätzen zu können. Außerdem soll so die Rolle des Bundeskriminalamtes als Zentral- und Ermittlungsstelle ausgebaut und die Bekämpfung des Islamistischen Terrorismus gestärkt werden.[34]
Abteilung CC – Cybercrime

Am 1. April 2020 hat die Abteilung CC ihre Arbeit aufgenommen.[35] Die Personalstärke der Abteilung soll in den folgenden Jahren auf rund 280 Kriminalbeamte, Analysten und IT-Experten ansteigen. Die Abteilung ist aus der Gruppe Cybercrime bzw. Informations- und Kommunikationskriminalität (IuK) der Abteilung SO hervorgegangen.
Zu ihren Hauptaufgaben gehören unter anderem:[36]
- Ermittlungen gegen Cyberkriminelle
- Auswertung von Daten und Lagebewertung
- Aufbereitung und Analyse von Informationen
- Schutz von Bundeseinrichtungen und kritischer Infrastrukturen vor Cyber-Angriffen
- Beratung bei der (Weiter-)Entwicklung rechtlicher Bestimmungen
- Ermittlungsunterstützung anderer Abteilungen
- Schulungen von fachfremden Mitarbeitern des BKA
- Geschäftsführung der Zentrale Ansprechstelle Cybercrime
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Kooperationen
Das BKA ist Teil von Kooperationsformen und Zentren zur Bekämpfung verschiedener Kriminalitätsformen:
- Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)
- Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)
- Nationales Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ)
- Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM)
- Gemeinsames Internetzentrum (GIZ)
- Koordinierte Internetauswertung (KIA)
- Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG)
In besonders umfangreichen Ermittlungsverfahren werden durch das BKA Ermittlungsgruppen (EG) oder sog. Besondere Aufbauorganisationen (BAO) ins Leben gerufen. Hierbei wird oftmals Personal aus verschiedensten Abteilungen, Behörden oder auch aus den Länderpolizeien zusammengezogen.
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Mitarbeiter
Fälle und Ermittlungen (Auswahl)
Forschung und Öffentlichkeitsarbeit
Standorte und Liegenschaften
Kritik
Sonstiges
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Siehe auch
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