Gastrecht
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Das Gastrecht ist die befristete und widerrufliche Berechtigung, als Besucher in einer anderen als seiner eigenen Umgebung, besonders in einem Personenkreis, zu dem er nicht fest gehört, zu bestimmten Zwecken vorübergehend anwesend zu sein und die Gastfreundschaft anderer in Anspruch zu nehmen.[1]
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Gastrecht im arabischen Raum. Oder bei den Touareg und andere Nomadenvölker. Wesentlich stärker als der Rechtsrahmen in Deutschland. In diesem Kontext auch die Frage nach Gastpflicht. Bin leider praktischer Laie in diesem Bereich.
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Das Gastrecht beruht auf Freiwilligkeit und begründet keine klagbaren Ansprüche im juristischen Sinn. Ein Beispiel ist das universitätsfremden Wissenschaftlern gewährte Gastrecht an einer Hochschuleinrichtung zur Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte[2] oder die vorübergehende Duldung Nichtsesshafter an einem bestimmten Ort.[3]
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist dagegen ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht.