Gerhard Jungfer
deutscher Rechtsanwalt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Gerhard Jungfer (* 23. Juni 1940 in Berlin; † 3. Juli 2017 ebenda.[1]) war ein deutscher Rechtsanwalt und Strafverteidiger[2]
Er trat in verschiedenen großen deutschen Strafprozessen auf,[3] unter anderem als Verteidiger von Erich Mielke.[4] Jungfer bemühte sich ab 1988 mit Heinrich Hannover, Ingo Müller und Eckart Rottka um ein Wiederaufnahmeverfahren zu dem Urteil des 4. Strafsenats des Reichsgerichts Berlin vom 23. November 1931 gegen Carl von Ossietzky im Weltbühne-Prozess. Das scheiterte am Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1992.[5] Er beschäftigte sich zudem mit berufs- und rechtspolitischen Fragen der Anwaltschaft, insbesondere der Strafverteidigung in Geschichte und Gegenwart.[6][7][8] Jungfer war Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.[9] Er unterhielt seine Kanzlei in Berlin.