Geschäftsführung (Österreich)
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Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht in Österreich, ähnlich wie im Recht der Bundesrepublik Deutschland, eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten. Auch die Tätigkeit von Geschäftsführern heißt Geschäftsführung.