Organ (Recht)
Mensch (Einzelorgan) oder Gruppe von Menschen (Kollegialorgan) als Stelle ausgegliedert, die im rechtlichen Sinne für juristische Person oder Staat handelt / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.