Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)
Personenvereinigung auf Basis eines Gesellschaftsvertrags zur gemeinsamen Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Gesellschaft (societas) ist im Sinne des Gesellschaftsrechtes in Deutschland eine auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Sie tritt überwiegend als Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft (auch Einpersonengesellschaft) oder als Genossenschaft in Erscheinung.