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Johann Dietrich von Kunheim

preußischer Staatsmann Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Johann Dietrich von Kunheim (9. Juni 168422. Mai 1752) war ein preußischer Staatsmann.

Leben

Zusammenfassung
Kontext

Familie

Johann Dietrich von Kunheim entstammte dem ursprünglich elsässischen, dann in Preußen grundgesessenen Adelsgeschlecht Kunheim. Seine Eltern waren Johann Georg von Kunheim auf Spanden (1642–1697) und Maria Elisabeth, geborene von Ostau aus dem Hause Lablacken (1660–1752). Er vermählte sich 1716 mit Maria Helena von Wallenrodt aus dem Hause Karmitten (1790–1777), einer Tochter des preußischen Staatsmannes Sigismund von Wallenrodt (1652–1723). Aus der Ehe sind wenigstens mehrere Söhne hervorgegangen, darunter:

Werdegang

Kunheim studierte seit 1705 in Königsberg und wechselte 1709 auf die Universität Utrecht. Bereits 1723 amtierte er als Tribunalsrat und Amtshauptmann. Mitte dieses Jahres wurde er vom König zum Chef des neu einzurichtenden Hofgerichts in Insterburg bestimmt. Seit 15. November 1727 war er Präsident des Hofgerichtes in Königberg. Am 12. Mai 1730 avancierte Kunheim zum Wirklicher Geheimer Etatsminister und Oberburggraf, sowie zum Präsidenten des litauischen Hofgerichts-Pupillenkollegiums und Hauptmann zu Insterburg.[3] In seinen Ämtern als Präsident vom Hofgericht und Pupillenkollegium wurde Ernst Graf Finck von Finckenstein (1633–1717) sein Nachfolger.

Kunheim war Erbherr auf Stollen, Kissitten, Karmitten, Maldeiten und Kloschenen.

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Literatur

  • Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15 (= Historische Kommission zu Berlin [Hrsg.]: Einzelveröffentlichungen. Band 85). K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 544 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Einzelnachweise

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