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Nachdem in Livland schon in der Zeit vor der Zugehörigkeit zum Russischen Kaiserreich Generalsuperintendenten die geistliche Aufsicht gehabt hatten, wurde seit Beginn des 19. Jahrhunderts in allen Teilen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland dieses Amt eingerichtet. Seit dem Statut von 1832 gab es sechs Konsistorialbezirke mit jeweils einem Provinzialkonsistorium, das von einem Präsidenten zusammen mit einem geistlichen Vizepräsidenten geleitet wurde. Der Vizepräsident war zugleich als Generalsuperintendent geistlicher Vorgesetzter der Pröpste bzw. Superintendenten und sonstigen Geistlichen. Alle Provinzialkonsistorien unterstanden dem Evangelisch-Lutherischen General-Konsistorium.[1]
Schon 1803 wurde eine Generalsuperintendentur für das Gouvernement Sankt Petersburg eingerichtet und 1804 erstmals besetzt, nach dem Tod des ersten Generalsuperintendenten aber zunächst nicht wieder besetzt. Ab 1832 umfasste der Konsistorialbezirk 20 Gouvernements von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer.
Der Konsistorialbezirk Moskau wurde erst 1834 errichtet, durch Umwandlung des Konsistorialbezirks Saratow, in dem bis dahin Ignaz Aurelius Feßler als Generalsuperintendent gewirkt hatte. Zu ihm gehörten 18 Gouvernements im östlichen Teil Russlands, darunter die Gebiete an der Wolga, der Kaukasus und Sibirien.
Bis 1832 übten Superintendenten (zwischen 1638 und 1710 auch Bischöfe) die geistliche Leitung der lutherischen Kirche in Estland aus. Das Amt eines Generalsuperintendenten für das gesamte Gouvernement Estland wurde erst mit der neuen Kirchenordnung 1832 geschaffen. Der Generalsuperintendent war zugleich Oberpastor am Dom zu Reval.
In Livland gab es schon seit 1675, also der schwedischen Zeit, das Amt eines Generalsuperintendenten, der immer in Riga residierte. Es wurde nach der Eroberung Rigas und nach der Vereinigung mit dem Russischen Kaiserreich beibehalten.
Im Gouvernement Livland amtierten:
In dem seit 1566 lutherischen Herzogtum Kurland und Semgallen übten Superintendenten zusammen mit dem Konsistorium die oberste Aufsicht über die Pröpste und Pfarrer aus. Sie hatten ihren Sitz in Mitau. Der Superintendent blieb 1795 nach dem Übergang an das Russische Kaiserreich im Amt.
1833 wurde das Amt eines Generalsuperintendenten für das Gouvernement Kurland geschaffen.
Das Amt eines Generalsuperintendenten für das Königreich Polen bzw. das Weichselland wurde erst 1849 geschaffen.
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