Liste der hanseatischen Gesandten beim Deutschen Bund
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Diese Liste der hanseatischen Gesandten beim Deutschen Bund zeigt die Gesandten der drei freien Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck beim Bundestag des Deutschen Bunds (1816–1866) in Frankfurt am Main auf.
Die drei Hansestädte waren als freie Stadtstaaten auch jeweils souveräne Mitgliedstaaten im Deutschen Bund. D. h. neben ihren Aufgaben und Rechten als diplomatische Vertreter gegenüber dem Deutschen Bund als Summe der deutschen Länder, waren die hanseatischen Gesandten auch stimmberechtigte Mitglieder des deutschen Bundestages.[Anmerkung 1] Gemäß Artikel IV, V und IX der Deutschen Bundesakte von 1815, mussten sie sich jedoch ihre sogenannte „17. Stimme“ miteinander und zusätzlich mit der Freien Stadt Frankfurt am Main teilen. Dieses gemeinsame Mandat der vier freien Städte wird auch als „Kuriatstimme“ bezeichnet, d. h. nur bei Einstimmigkeit aller vier erhielt diese eine gemeinsame Stimme ihre Gültigkeit. Während in der Zusammenarbeit innerhalb der drei Hansestädten – und ihrem gemeinsamen, zu dieser Zeit weltweiten diplomatischen und konsularischen Netzwerk – über die Jahrhunderte eine gewisse Routine entstanden war, ist es heute unter Historikern nicht unumstritten, wie sich vor Ort genau die Zusammenarbeit mit dem Gesandten der Freien Stadt Frankfurt darstellte.[1]