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Liste der römischen Kaiser der Antike

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Liste der römischen Kaiser der Antike
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Die Liste der römischen Kaiser der Antike enthält alle Kaiser des Römischen Reiches von Augustus, der 27 v. Chr. den Prinzipat begründete, bis Herakleios, dessen Herrschaftszeit 610–641 (ab 613 gemeinsam mit Konstantin III.) die späteste für das Ende der Antike in Betracht kommende Epochengrenze ist. Manche Forscher setzen frühere Endpunkte für die antike Kaiserzeit, etwa nach Theodosius I. (395), Romulus Augustulus (476), Justinian I. (565) oder Maurikios (602).

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Augustus gilt als erster römischer Kaiser.

Die römische Kaiserzeit wird traditionell in zwei Perioden gegliedert: in die Zeit des Prinzipats, einschließlich der Reichskrise des 3. Jahrhunderts, und in die Spätantike ab etwa 284, die früher auch als Dominat bezeichnet wurde. Die Liste überschneidet sich seit der Alleinherrschaft Konstantins I. 324–337 für etwa drei Jahrhunderte mit der Liste der byzantinischen Kaiser.

Staatsrechtlich besteht kein Unterschied zwischen dem Römischen und dem Byzantinischen Reich, denn als byzantinisch bezeichnet erst die neuzeitliche Forschung die griechisch geprägte Großmacht, die im Lauf der Spätantike und des beginnenden Frühmittelalters aus dem Oströmischen Reich hervorging.

Das deutsche Wort Kaiser und das russische Zar leiten sich her von Gaius Iulius Caesar, der in der Endphase der Römischen Republik zum Diktator aufstieg und dessen Cognomen Caesar von seinem Erben Augustus und dessen Nachfolgern übernommen wurde.

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Erläuterungen

Zusammenfassung
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Die nachstehende Liste führt die Kaiser mit ihrem Porträt (vorrangig zeitgenössische Büsten oder Münzen), ihren im deutschen Sprachraum üblicherweise verwendeten Namen, ihre vollständigen Namen und Titulaturen (soweit bekannt oder erschließbar), ihre Regierungszeiten und unter Anmerkungen etwaige Besonderheiten auf. Bei oströmischen Kaisern wird der lateinischen Namensversion der Vorzug gegeben, auch wenn es sich um originär griechische Namen handelt (Beispiele: Anastasius statt Anastasios, Zeno statt Zenon). Der griechische Name wird nur dann verwendet, wenn die entsprechende lateinische Version im Deutschen ungebräuchlich ist (Beispiel: Maurikios statt Mauricius).

Weiß hinterlegt, VERSAL gesetzt und fett sind die legitim herrschenden Kaiser (Augusti; Beispiel: AUGUSTUS), in Kapitälchen nur nominell (nicht de facto) gleichrangige Mitregenten (seit Verus).

Die Fettung entfällt in folgenden Fällen:

In der Spalte Vollständiger Name und Titulatur aufgeführt werden:

Elemente der offiziellen „Kerntitulatur“ stehen in Kapitälchen (fett nur bei Hauptkaisern und hier nur die durchgängig überlieferten Titelbestandteile; kursiv: nicht durchgängig bzw. nicht reichsweit anerkannt). Elemente der Filiation, republikanische Funktionstitel und Triumphaltitel sind in Kleinkapitälchen gesetzt (die Triumphaltitel wurden oft nicht alle gleichzeitig getragen, auch die Reihenfolge variiert in den Quellen; in Klammern: evtl. nur inoffiziell bzw. erschlossen). Aufgeführt werden i. d. R. nur Begriffe der Selbstbezeichnung der Kaiser in der ausführlichsten bekannten Titulatur. Sofern keine urkundliche Selbstbezeichnung überliefert ist, wird die auf den Münzen wiedergegebene Titulatur herangezogen. Im Einzelfall sind numismatisch oder epigraphisch belegte Epitheta in Klammern ergänzt (Beispiel: perpetuus erscheint in der Spätantike regelmäßig auf den Reichsmünzen anstelle des in Urkunden üblichen semper). Nicht einbezogen ist die Anredeform dominus noster, da sie kein Bestandteil der offiziellen Selbstbezeichnung war.

Die Regierungszeit gilt für die Amtszeit als Augustus bzw. (bei Hauptkaisern) für die Zeit der Alleinherrschaft, bei Usurpatoren und Thronprätendenten für den Zeitraum des Herrschaftsanspruchs.

In der Spalte Anmerkungen werden Unterkaiser bzw. designierte Thronfolger (Caesares), sofern sie später nicht eigenständig geherrscht haben, den jeweiligen Kaisern unter Angabe der Jahre ihrer Mitregent- bzw. Würdenträgerschaft (Jahreszahl kursiv: nur nominell) zugeordnet (Beispiel: Maximus). Die Fettung entfällt bei präsumtiven Thronfolgern (principes iuventutis, nobilissimi), die infolge ihres eigenen Todes oder infolge des Todes bzw. der Entmachtung des Kaisers nicht mehr offiziell zum Caesar oder Augustus ausgerufen wurden (Beispiele: Marcellus, Romulus).

Als (Mit-)Regenten in der Anmerkungsspalte geführt sind:

Sogenannte „Kaisermacher“ werden mit der Präposition „durch“ gekennzeichnet (Beispiel: „durch Ricimer“).

Kaiserinnen (Augustae) werden als Regentinnen genannt, wenn sie dem Kaiser nominell gleichgestellt waren und für ihn die Regierungsmacht ausgeübt haben (Beispiel: Agrippina) oder nach dem Tod des Kaisers selbst (übergangsweise) die Herrschaft übernommen haben (Beispiel: Etruscilla).

Nicht aufgeführt sind vom Kaiser eingesetzte und mit dem römischen Bürgerrecht ausgestattete Klientelfürsten, die in de iure außerhalb der Reichsgrenzen gelegenen Vasallenstaaten (regna) geherrscht haben (Beispiele: Prasutagus, Abgar), sowie spätantike Foederatenkönige auf Reichsterritorium (Beispiel: Wallia).

Kursiv gesetzt sind in der Anmerkungsspalte:

  • Thronfolger, deren Mitkaiser- bzw. Caesarentum nicht sicher belegt ist (Beispiele: Arcadius II., Candidianus)
  • De-facto-Regenten (Reichsverweser), die dem betreffenden Kaiser nicht dynastisch verbunden waren (Beispiel: Arbogast unter Valentinian II.)
  • Thronkandidaten, die durch eigenen Verzicht (recusatio imperii) bei Thronvakanz indirekt zu „Kaisermachern“ wurden (Beispiel Macrinus Kaiser „nach Verzicht durch Adventus“)

Grau hinterlegt sind Gegenkaiser und Usurpatoren. Unter „Gegenkaiser“ werden Usurpatoren bzw. Thronprätendenten im engeren Sinne verstanden, die sich den Kaisertitel selbst zugelegt haben oder von ihren Truppen bzw. Unterstützern akklamiert worden sind (VERSAL oder in Kapitälchen: Augustus-Titel durch Münzen oder Inschriften belegt). Das gilt auch für Gegenkaiser, die zeitweise den Thron innehatten, sofern der legitime Herrscher auf Reichsterritorium weiterhin eigene Regierungstätigkeit entfaltet und dem Rivalen die Anerkennung verweigert hat (Beispiel: ROMULUS AUGUSTULUS gegen Iulius Nepos). Gefettet sind vom Senat auch nachträglich legitimierte Gegenkaiser, die ihren Herrschaftsanspruch zu Lebzeiten nicht durchsetzen konnten (Beispiel: GORDIAN I. und Gordian II.).

Als „Usurpator“ werden in der Liste Gestalten bezeichnet,

  • für die der formale Akt der Kaisererhebung nicht sicher überliefert ist, die sich aber de facto kaiserliche Befugnisse angemaßt bzw. illoyal verhalten und eine nicht unbedeutende territoriale Machtbasis oder dynastische Position innegehabt haben,
  • oder bei denen die Empörung geografisch so begrenzt (maximal eine Provinz) und so kurzzeitig (maximal wenige Tage) war, dass de facto keinerlei Gefährdung des legitimen Kaisers bestanden hat.

In Kapitälchen gesetzt sind Usurpatoren und Thronprätendenten, die über eine nur regionale/lokale bzw. periphere Machtbasis verfügt oder nur kurzzeitig geherrscht bzw. einen Herrschaftsanspruch erhoben haben.

Aufgeführt sind auch nichtrömische Herrscher, die in der Spätantike auf ehemaligem Reichsgebiet bzw. in Territorien unter nomineller römischer Oberhoheit eine kaiserähnliche Stellung beansprucht haben (imitatio imperii; Beispiel: Theudebert). Sofern die Regentenposition durch den Erhalt römischer Ehrentitel offiziell legitimiert war, sind die Figuren beim jeweiligen Kaiser aufgeführt (Beispiel: Chlodwig unter Anastasius I.).

Kursiv gesetzt sind:

Klein geschrieben sind höchstwahrscheinlich unhistorische oder fiktive Figuren in der Zeit der Reichskrise des 3. Jahrhunderts (Beispiel: Trebellianus).

Hinsichtlich der Gegenkaiser erhebt die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal von einigen außer ihren Namen nichts oder fast nichts bekannt ist.

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Liste der römischen Kaiser

Frühe und hohe Kaiserzeit (Prinzipat)

Weitere Informationen Porträt, Name ...

Reichskrise des 3. Jahrhunderts

Weitere Informationen Porträt, Name ...

Spätantike

Weitere Informationen Porträt, Name ...
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Nachfolgestaaten

Zusammenfassung
Kontext

Ab den 630er Jahren erfolgte die rasche Expansion des arabischen Kalifenreiches, durch die das (Ost-)Römische Reich innerhalb weniger Jahrzehnte auf einen Rumpfteil beschränkt wurde. Es umfasste danach im Wesentlichen nur noch einen Teil des griechisch geprägten Kulturraums des alten Römischen Reiches. Dieser Zeitabschnitt am Ende der Antike markiert in der Geschichtswissenschaft den Übergang zwischen dem (Ost-)Römischen und dem Byzantinischen Kaiserreich, das bis 1204 und nochmals 1261–1453 bestand.

Den Titel eines römischen Kaisers beanspruchten seit dem frühen Mittelalter weitere Herrscher, beispielsweise:

Verweise auf die betreffenden Kaiserlisten finden sich unten oder unter dem Lemma Kaiser.

Siehe auch

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Literatur

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