Polizist
im Dienst von staatlichen Körperschaften (Staat, Land, Gemeinde) stehende Bedienstete auf dem Gebiet des Sicherheitswesens / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Polizistin ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum deutschen Spielfilm aus dem Jahr 2000 siehe Die Polizistin.
Als Polizist (Polizistin) werden im Dienst von staatlichen Körperschaften (Staat, Land, Gemeinde) stehende Bedienstete auf dem Gebiet des Sicherheitswesens bezeichnet.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Der Begriff Polizist ist ein Oberbegriff für bestimmte Amtsträger. Dabei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:
- Polizeibeamte
- Polizeiangestellter (Landes- und Bundespolizei)
- Kriminalpolizist
- Polizeivollzugsbeamte (PVB), in Österreich Exekutivbedienstete (EB)
- Wachpolizisten (WaPol)
- Angehörige des freiwilligen Polizeidienstes
- Angestellte oder Bedienstete des Ordnungsamtes, der Ordnungsbehörde oder des Kommunalen Ordnungsdienstes
- Angestellte oder Beamte von kommunalen Polizeibehörden, beispielsweise Kommunalpolizei, Stadtpolizei oder Ortspolizei