Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes
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Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. 1933 I, S. 35–40) war eine strafbewehrte Notverordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg aufgrund Art. 48 Abs. 2 der Weimarer Verfassung (WRV), mit der die verfassungsmäßigen Grundrechte der Versammlungs- und Pressefreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt wurden.